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Kein Verbot von Elektroheizungen

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Die 4000-Watt-Gesellschaft bis ins Jahr 2030: Eine Person soll im Durchschnitt nicht mehr als 4000 Watt Primärenergie verbrauchen. Diese Zielsetzung steht im Mittelpunkt der Energiestrategie des Kantons Freiburg.

Nun legt der Staatsrat den Entwurf für ein neues Energiegesetz vor, mit dem er dieses Ziel auch umsetzen will. Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, mittelfristig den Verbrauch an fossilen Energien zu reduzieren und die Nutzung von einheimischen erneuerbaren Energien zu steigern.

Elektroheizungen im Visier

Zentrales Element des neuen Energiegesetzes ist der Ersatz von Elektroheizungen. Nachdem das Freiburger Stimmvolk bereits einmal ein Verbot von Elektroheizungen abgelehnt hat, soll deren Ersatz nun mit finanziellen Mitteln schmackhaft gemacht werden.

Beim Einbau eines neuen Wärmeverteilsystems anstelle einer dezentralen Elektroheizung wird Hausbesitzern ein Beitrag von 8000 Franken gewährt. Dies bei geschätzten Kosten von 12 000 bis 15 000 Franken für ein Einfamilienhaus. Diese Kosten können von den Steuern abgezogen werden.

Die Massnahme kostet rund 24 Millionen Franken, die dem kantonalen Energiefonds entnommen werden. Dieser enthält derzeit 12 Millionen Franken. Der Bund trägt zu zwei Dritteln zu den Kosten bei. Die Finanzspritze ist bis 2025 beschränkt; bis dahin gewährt auch der Bund seine Beiträge. Hingegen wird keine Frist gesetzt, bis wann Elektroheizungen verschwinden müssen.

«Flexibel und pragmatisch»

«Wir arbeiten lieber mit Anreizen statt mit einem Verbot», so Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty gegenüber den FN. «Dies entspricht einem Paradigmenwechsel. Wir wollen den Hausbesitzern die grösstmöglichen Mittel bereitstellen, damit es für sie nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch stimmt.» Damit trage man dem Volkswillen von 2012 Rechnung.

Gemäss Curty geht es beim neuen Energiegesetz auch um die Bewusstseinsbildung, dass man beispielsweise mit einer besseren Isolierung mehr Energie einsparen als selber produzieren kann.

«Jeder kann aus dem Gesetz das herausnehmen, was für ihn am besten passt», sagt Curty. So gesehen sei das neue Energiegesetz sowohl flexibel als auch pragmatisch.

Neben dem Verzicht auf energiefressende Elektroheizungen zielt das Energiegesetz auch darauf ab, bei der Erneuerung einer Öl- oder Gasheizung den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen. Weiter soll bei Neubauten die Eigenstrom­produktion aus erneuerbaren Quellen gefördert werden.

War bisher bei der Erneuerung einer Heizung ein Anteil an erneuerbarer Energie von 10 Prozent Pflicht, so sind es gemäss dem Gesetzesentwurf neu 20 Prozent. Dies sei selbst unter Beibehaltung eines mit fossilen Energien betriebenen Heizkessels möglich, heisst es in der Botschaft zum Gesetz. Sie erwähnt dabei die technischen Fortschritte beispielsweise im Bereich der Fotovoltaik. Neue Elektroboiler sind im Kanton seit 2010 verboten.

Bei Neubauten war bisher ein Mindestanteil an erneuerbaren Energien von 20 Prozent Pflicht. Neu soll dieser auf 30  Prozent steigen. Die Botschaft präzisiert, dass diese Klausel bereits mit der Bestimmung von 2013 nahezu erfüllt ist, wonach bei Neubauten mindestens 50 Prozent des Warmwassers durch erneuerbare Energien geheizt werden müssen.

An den Bund angepasst

Mit dem neuen Energiegesetz trägt der Kanton Freiburg verschiedenen Entwicklungen seit der letzten Revision des geltenden Gesetzes Rechnung. Dazu gehören insbesondere die energiepolitischen Leitlinien und Mustervorschriften der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren aus dem Jahr 2014. Auch berücksichtigt das kantonale Gesetz die Energiestrategie 2050 des Bundes mit dem geplanten Atomausstieg.

Mit dem vorliegenden Entwurf passt der Kanton Freiburg sein Gesetz an das übergeordnete Recht an. Der Entwurf war zuletzt in der kantonalen Vernehmlassung. Viele Stellungnahmen begrüssten das Gesetz und wünschten zum Teil noch Ergänzungen. In der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Wasser- und Windkraftanlagen, sahen aber bestimmte Kreise auch ein Risiko für den Naturschutz und die Artenvielfalt im Kanton. Auch wurden die Anforderungen an Mehrfamilienhäuser etwas abgeschwächt, bei denen die Sanierung von Heizungsanlagen schwieriger ist.

Staatsrat Olivier Curty hofft, dass das Energiegesetz schon im Juni oder im September vor den Grossen Rat kommt, so dass es 2020 oder sogar noch vorher in Kraft treten könnte. Er gibt aber auch zu bedenken, dass ein Referendum und eine Volksabstimmung möglich wären. Dennoch sagt Curty: «Ich sehe nicht, gegen was eine grössere Opposition entstehen könnte.»

Chronologie

Zehn Jahre mit demselben Ziel

Der Staatsrat hat 2009 seine Energiestrategie 2030 mit der Zielsetzung einer 4000-Watt-Gesellschaft definiert. Damit positionierte sich Freiburg als Vorreiter im Energiebereich. Eine Reihe innovativer Massnahmen wurden eingeführt, etwa die Pflicht zur Erstellung eines Gebäudeenergieausweises. Hingegen scheiterte die Pflicht zum Ersatz von Elek­tro­heizungen: Das Freiburger Stimmvolk lehnte dies im November 2012 knapp ab. Ein Jahr später genehmigte der Grosse Rat das Energiegesetz schliesslich ohne das Elektroheizungen-Verbot. 2014 erliessen die kantonalen Energiedirektoren Mustervorschriften im Energiebereich. Und 2017 nahm das Schweizer Stimmvolk die Energiestrategie 2050 des Bundes an.

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