Lehrervereine zum Schwimmbadunfall
Der Unfall ereignete sich im Jahr 2002 im Hallenbad von Châtel-St-Denis. Ein neunjähriger Bub verbrachte mehrere Minuten bewusstlos auf dem Boden des Schwimmbads, bevor eine der Lehrerinnen ihn entdeckte und herausfischte. Heute ist der Junge schwer behindert und wird dies laut den Ärzten bis an sein Lebensende bleiben.
Kinder ohne Aufsicht
Eine der Lehrerinnen hatte einige Kinder tauchen lassen, ohne den Rest des Bades zu überwachen. Die andere hatte ihren Posten am Rand des Bassins verlassen, um ein disziplinarisches Problem zu regeln.Im Juni hat das Kantonsgericht die beiden Lehrerinnen verurteilt. Das Urteil habe bei der Lehrerschaft Unverständnis ausgelöst, schreibt der Dachverband freiburgischer Lehrervereine DFL zuhanden der Medien.Der Verband fragt sich, ob eine Lehrperson heute noch die Verantwortung für alle ihr gestellten Aufgaben übernehmen kann.
Nullrisiko gibt es nicht
Ob auf der Skipiste, im Schwimmbad, im Sommerlager, beim Museumsbesuch oder auf der Schulreise, immer sei – trotz allen ergriffenen Vorsichtsmassnahmen – ein Risiko mit dabei, schreibt der DFL. Immer könne ein Unfall geschehen. «Doch in unserem Rechtssystem gibt es juristisch gesehen keinen Zufall. Immer muss ein Schuldiger oder eine Schuldige gefunden werden», bemerkt der Co-Präsident René Schneuwly. Die Schule würde jedoch viel verlieren, wenn die Lehrpersonen nur noch «risikolosen Unterricht» durchführen würden.
Lehrerschaft fordert Richtlinien
Die Lehrerschaft erwartet nun genaue Vorgaben, die den Rahmen in verschiedenen Bereichen abstecken, wie etwa bei den Aktivitäten inner- und ausserhalb des Klassenzimmers. Klarheit möchte sie in Bezug auf schulische Aktivitäten ausserhalb des Klassenzimmers. Auch sollten die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Fachpersonen festgelegt werden. Und nicht zuletzt soll die Unterstützung durch die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport den Lehrpersonen klar sein. il