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Kein Vorwurf an den Hundehalter

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Es war ein Drama sondergleichen: Am 7. Januar starb in Auboranges im Glanebezirk eine 45-jährige Frau in einem Dressurpark für Hunde. Ihr belgischer Schäferhund hatte sie zu Tode gebissen, wie die Untersuchungen später bestätigten: Sie verblutete an zahlreichen und schweren Verletzungen an den Armen, die der Hund verursacht hatte.

Die Polizistin angegriffen

Als die Polizei ankam, war der Hund bei der Frau. Er stürzte sich auf eine Polizistin und biss sie in den linken Arm; ihr Kollege erschoss den Hund mit seiner Dienstwaffe. Erst da konnten sich die beiden der leblosen Frau nähern. Die herbeigerufenen Rettungssanitäter konnten nur noch deren Tod feststellen. Die Polizistin wurde ins Spital gebracht; sie war nicht lebensbedrohlich verletzt.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung ein, und das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen überprüfte, wie der Hund gehalten worden war. Es war der Mann der Toten, der den Hund erzogen hatte; er trainierte den Schäferhund auch für den Schutzhundesport. Dabei lernen die Hunde unter anderem, mit Schutzkleidung ausgestattete Helfer anzugreifen, auf Befehl aber auch sofort wieder loszulassen.

Gestern nun teilte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Raphaël Bourquin mit, dass er das Verfahren gegen Unbekannt eingestellt hat. Die Untersuchung habe nicht zutage gebracht, warum der Hund die Frau angegriffen habe, heisst es in der Mitteilung. Dabei habe der Staatsanwalt untersucht, ob es Verfehlungen bei der Erziehung des Hundes gegeben habe oder ob ein Spiel zwischen der Frau und dem Hund in Ernst umgeschlagen habe. Da es aber keine Zeugen des Vorfalls gegeben habe, könne dies nicht festgestellt werden. «Und Fehler in der Erziehung konnten wir nicht feststellen», sagte Bourquin den FN. Dies hätten zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld des Halters und aus Hundekursen bestätigt. Alle Befragten hätten seine Professionalität, seine grosse Erfahrung und seine anerkannten Dressurmethoden hervorgehoben. «Der Hund war korrekt erzogen.»

Verteidigte er die Frau?

Die gebissene Polizistin hatte eine Anzeige wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung eingereicht. «Aber auch hier gilt: Unsere Untersuchungen zeigten keinen Fehler in der Hundehaltung und -erziehung», sagt Bourquin. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Hund Angst vor den Polizisten gehabt und sie darum angegriffen habe – um die Frau zu verteidigen. «Mit dieser Hypothese trägt der Hundehalter im strafrechtlichen Bereich keine Verantwortung», erklärt der stellvertretende Generalstaatsanwalt Raphaël Bourquin den FN.

Nur Auskunftsperson

Bourquin betont in seiner Mitteilung, dass der Mann der Toten nur als Auskunftsperson befragt worden ist und dass keine Untersuchung gegen ihn geführt wurde.

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