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Kein Wahlbetrug in Pont-en-Ogoz

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In Pont-en-Ogoz ging bei den Wahlen am 7. März alles mit rechten Dingen zu. 
Aldo Ellena

In der Greyerzer Gemeinde Pont-en-Ogoz war es bei den Gemeindewahlen vom 7. März angeblich zu Unregelmässigkeiten gekommen. Nun steht fest: Es gab keinen Wahlbetrug. Zu diesem Schluss kommt die Freiburger Staatsanwaltschaft nach einer Abklärung der Verdachtsmomente. Gemäss Mitteilung hat Generalstaatsanwalt Fabien Gasser soeben eine Nichteintretensverfügung erlassen. 

Was war geschehen?

Aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft geht hervor, wie der Verdacht entstanden ist: Demnach hatte ein Gemeinderatskandidat von Pont-en-Ogoz einige Tage vor den Wahlen vom 7. März blaue Papierzettel im Schredder des Gemeindebüros entdeckt. Die Papierzettel sahen nach seinem Dafürhalten aus wie die Wahlzettel für die Gemeinderatswahlen. Der Kandidat vermutete Wahlbetrug und informierte den Oberamtmann des Bezirks. Dieser ordnete eine administrative Untersuchung an und beauftragte einen ehemaligen Kantonsrichter mit der Voruntersuchung wegen möglicher Wahlfälschung. 

Gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft ergab die Anhörung eines Gemeindemitarbeiters, dass in diesem Papierschredder etwa zehn Umschläge waren, die beim Gemeindebüro in die extern angebrachte Wahlurne geworfen worden waren und in der Folge für ungültig erklärt wurden. Deshalb seien die Umschläge und die Wahlzettel vernichtet worden.

Es wurde auch Wahlmaterial vernichtet, das die Post aufgrund von ungültigen Adressen retournierte. Die polizeilichen Untersuchungen bestätigten die Aussagen des Gemeindemitarbeiters. Insgesamt wurden gemäss Mitteilung der Staatsanwaltschaft 17 Stimmzettel und 13 Umschläge zerstört. 

Wie die Staatsanwaltschaft in der Mitteilung schreibt, sind nur vorsätzliche Handlungen zur Fälschung des Wahlergebnisses strafbar. In der Gemeinde Pont-en-Ogoz habe kein Verdacht bestanden wegen betrügerischer Handlungen, die die Wahlen beeinträchtigt hätten. 

Oberamtmann Patrice Borcard hat als Folge des Nichteintretensbeschlusses der Staatsanwaltschaft die am 7. März gewählten Kandidatinnen und Kandidaten für gewählt erklärt und die bisher unter Verschluss gehaltenen Resultate der Gemeindewahlen von Pont-en-Ogoz veröffentlicht.

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