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Kein Wasser mehr aus Flüssen und Seen

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Autor: Frederic auderset

freiburgWie schon im letzten Sommer, diesmal aber um einige Wochen früher, verbietet das Tiefbauamt auf Grund der hohen Temperaturen und der anhaltenden Trockenheit ab kommendem Sonntag, 18. Juli, die Wasserentnahme aus fast allen Gewässern des Kantons. Bei den täglichen Messungen habe man in den letzten beiden Wochen einen kontinuierlichen Rückgang des Wasserabflusses festgestellt und sei zum Schluss gekommen, dass Fische und andere Lebewesen gefährdet werden, wenn keine Massnahmen ergriffen würden, erklärt der wissenschaftliche Mitarbeiter Luzius Thomi. Prekär sei die Situation vor allem im Seebezirk, im Voralpenraum ist die Lage (noch) weniger dramatisch.

«Das Verbot ist nachvollziehbar, denn es hat wirklich sehr wenig Wasser in der Bibera», bestätigt Daniel Brandt, Präsident der Gemüseproduzenten Bern und Freiburg, welche vom Entnahmeverbot besonders betroffen sind. Anders als vor einem Jahr sei man aber mit Vertretern des Tiefbauamts und anderer beteiligter Ämter an einen Tisch gesessen und habe nun eine einvernehmliche Lösung gefunden. So wird dieses Jahr das Verbot bereits eine Woche vor Inkrafttreten angekündigt, damit betroffene Landwirte genügend Zeit haben, sich anzupassen.

Ausnahmen möglich

Vom Verbot ausgenommen sind die grösseren Gewässer Saane, der Broyekanal, der Grand Canal sowie der Schiffenen-, Murten- und Neuenburgersee. Somit müssen Landwirte im Grossen Moos, die an ein mit Seewasser gespiesenes Versorgungsnetz angeschlossen sind, nicht gänzlich auf dem Trockenen sitzen.

Zudem besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung zur begrenzten Wasserentnahme zu erhalten. Damit könnten sich die Gemüsebauern trotz der Einschränkungen, die das Verbot mit sich bringt, gut arrangieren, meint Daniel Brandt. Es sei wichtig, dass man in solch aussergewöhnlichen Situationen den Wasserverbrauch koordiniere.

Verbessert wurde ebenfalls die Absprache mit den Nachbarkantonen für die Grenzgewässer. Für die Bibera heisst das, dass – anders als 2009 – auch die Landwirte auf Berner Seite kein Wasser mehr entnehmen dürfen und somit gleich wie ihre Freiburger Kollegen behandelt werden.

Flexible Anwendung

Es ist laut Luzius Thomi denkbar, dass nach einem Regenguss einige Gewässer für eine befristete Zeit vom Verbot ausgenommen werden. Auf einem automatischen Telefonbeantworter (Nr. 026 305 37 48) können Besitzer einer Bewilligung zur Wasserentnahme nachfragen, welche Gewässer für die Wasserentnahme kurzfristig freigegeben wurden. So könne man das Verbot relativ flexibel handhaben, sagt Luzius Thomi, betont aber gleichzeitig, dass für eine allgemeine Aufhebung mehr als ein paar Gewitter vonnöten sei und die Wetterprognosen keine baldige Entspannung der Lage versprechen.

Die Wasserentnahme aus Grundwasserreservoiren ist vom Verbot nicht betroffen.

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