Der Staatsrat hat bezüglich des psychiatrischen Spitals Marsens nicht vor, ein weiteres Organ zu schaffen, das in den Institutionen des Gesundheitswesens intervenieren könnte. Das schreibt er in seiner Antwort auf eine Anfrage der SP-Grossräte Xavier Ganioz (Freiburg) und Benjamin Gasser (Villars-sur-Glâne). Diese hatten sich über das Fehlen eines Behandlungsplans für Marsens beklagt und die Einsetzung einer Behörde zur Aufsicht über die Patientenrechte gefordert.
Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs zur fürsorgerischen Unterbringung seien klar und umfassend, so die Kantonsregierung. Darüber hinaus untermauere das Gesundheitsgesetz das Bundesrecht, indem es detaillierte Modalitäten für die Betreuung im Falle von Zwangsmassnahmen festlege.
Psychiatrische Spitäler seien auch keine Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gemäss der Behindertenrechtskonvention, so der Staatsrat weiter. Im Weiteren würden bis Ende 2018 in allen sonder- und sozialpädagogischen Institutionen des Kantons neue Qualitätsnormen für Leistungen, aber auch für die Leitung und die Organisation eingeführt. Die Aufsicht über die Institutionen des Gesundheitswesens obliege der Gesundheitsdirektion, die namentlich über die Kommission für die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und die Wahrung der Patientenrechte sowie über das Kantonsarztamt verfüge.