Die Arbeitslosenkasse des Kantons Waadt hat drei Millionen Franken an fiktive Arbeitslose gezahlt, weil sie von Angestellten der Gewerkschaft Unia und Firmenchefs aus dem Baugewerbe betrogen wurde. Diesen April wurde der Fall publik (die FN berichteten). Daraufhin wollte Grossrat Jean-Daniel Chardonnens (SVP, Fétigny) vom Staatsrat in einer Anfrage wissen, wie die Kantonsregierung einen derartigen Fall im Kanton Freiburg verhindern könne.
Gemäss der staatsrätlichen Antwort verfügt die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Freiburg (ÖALK) im Rahmen ihres Qualitätsmanagements über ein internes Kontrollsystem, das von verschiedenen weiteren Prüfstellen kontrolliert wird. Laut dem Staatsrat sind zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Massnahmen nötig.
Die Frage, ob diesbezüglich allfällige rückwirkende Kontrollen notwendig seien, falle nicht in die Zuständigkeit des Staatsrats. Dafür sei die Ausgleichsstelle des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zuständig.