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Keine Abend- und Sonntags-Verkäufe mehr

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Keine Abend- und Sonntags-Verkäufe mehr

Das Freiburger Stimmvolk lehnt verlängerte Ladenöffnungszeiten in den Tankstellen-Shops ab

Die Tankstellen-Shops müssen sich ab sofort an die üblichen Ladenöffnungszeiten halten und ihre Tore an Werktagen um 19 Uhr, am Samstag um 16 Uhr schliessen. Am Sonntag ist ein Verkauf von Lebensmitteln nicht erlaubt. So will es das Freiburger Stimmvolk.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Mit einer Differenz von 1079 Stimmen oder einem Nein-Anteil von 50,73 Prozent haben die Stimmberechtigten des Kantons Freiburg das Gesetz über die Ausübung des Handels abgelehnt.

Das revidierte Gesetz wollte die Ladenöffnungszeiten der Tankstellen-Shops klar regeln. Diese hätten bei einem Ja an Wochentagen bis 21 Uhr, an Sonntagen bis 19 Uhr geöffnet bleiben können. Auch die andern Lebensmittel-Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von maximal 100 m2 hätten von diesen verlängerten Ladenöffnungszeiten profitieren können.

Klare Richtlinien
in einigen Wochen

«Falls das Gesetz abgelehnt wird, werden die ordentlichen Schliessungszeiten (19 Uhr von Montag bis Freitag, 16 Uhr am Samstag) mit sofortiger Wirkung auf alle Kioske und Tankstellen-Shops angewandt und durchgesetzt. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung bleiben die heute praktizierten, weiter gehenden Öffnungszeiten (bis 22 Uhr oder noch später) gesetzeswidrig und werden nicht mehr toleriert.» Dies hat der Staatsrat in seiner Broschüre zur Abstimmung versprochen.

Justizdirektor Claude Grandjean bestätigte am Sonntagabend die Haltung der Freiburger Regierung. Er wird zwar nicht schon heute Montagabend Polizisten aussenden, welche kontrollieren werden, ob die Shops um 19 Uhr auch tatsächlich schliessen. «Das Gesetz muss aber angewandt werden», betonte er. Für ihn ist auch klar, dass die Besitzer ihre Shops am Abend und am Sonntag bisher illegal geöffnet haben. Er will mit dem zuständigen Amt Richtlinien ausarbeiten, die in einigen Wochen herausgegeben werden und dann auch strikte eingehalten werden müssen.

Claude Grandjean persönlich begrüsste den Entscheid des Volkes, da der Staatsrat einen Gesetzesentwurf vorgelegt hatte, der nicht so weit ging. Die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates wollte grosszügigere Öffnungszeiten. Deshalb konnte er auch feststellen, dass das Stimmvolk der Regierung folgt, nicht aber dem Parlament.

Enttäuschte Gesichter konnte man hingegen bei den Vertretern der Shops des Pro-Komitees und der bürgerlichen Parteien entdecken.

«Die Shops sind
noch nicht geschlossen»

Für den FDP-Grossrat Denis Boivin, Präsident des Pro-Komitees, ist nur eines klar, dass nun das heute geltende Gesetz weiterhin in Kraft bleibt. Dieses sei aber alles andere als klar. «Die Shops sind noch nicht geschlossen», liess er denn auch aufgrund der unklaren Gesetzgebung verlauten.

Er berief sich dabei auf Artikel acht des Gesetzes, der besagt, dass die Gemeinden für besondere Veranstaltungen oder für bestimmte dauerhaft betriebene Geschäfte, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, ausnahmsweise weitere Abendverkäufe bewilligen können. «Ich habe eine Erlaubnis der Gemeinde. Ich habe nicht 1,3 Mio. Franken ins Blaue investiert», bestätigte Hubert Waeber, Mitinhaber des BP-Shops in Tafers.

Für Denis Boivin kann es nicht angehen, dass plötzlich die Rechtspraxis geändert wird. So rief er in Erinnerung, dass die Gemeinden laut Gesetz Abendverkäufe bewilligen können. Deshalb sieht er einem Gang ans Bundesgericht mit Zuversicht entgegen, falls der Staatsrat nun die Rechtspraxis ändert. Jedenfalls wollen die bürgerlichen Vertreter bereits in der Juni-Session des Grossen Rates eine Motion einreichen, damit auch jene 49,27 Prozent der Stimmberechtigten, die am Wochenende ein Ja in die Urne gelegt haben, nicht ganz leer ausgehen.

Warten auf Entscheid
des Verwaltungsgerichts

Das Pro-Komitee wartet ebenfalls mit Ungeduld auf den längst fälligen Entscheid des Verwaltungsgerichts. Die Stadt Bulle hat bereits vor zwei Jahren gegen die abendlichen Öffnungszeiten der Shops eine Beschwerde eingereicht. Das Urteil würde zumindest Aufschluss geben, wie das kantonale Verwaltungsgericht das heutige Gesetz interpretiert.

Bei der Suche nach Gründen für das Nein wurden auch die neun eidgenössischen Vorlagen dafür verantwortlich gemacht, welche das Interesse für die kantonalen Vorlagen schmälerten. «Die Leute haben geglaubt, dass mit einem Nein alles beim Alten bleibt. Und sie sind mit den heutigen Öffnungszeiten zufrieden», entdeckt Hubert Waeber einen weiteren Grund. Weil die Gewerkschaften und Linksparteien auf das sonntägliche Arbeitsverbot hingewiesen haben, waren sich die Stimmberechtigten laut Boivin auch gar nicht bewusst, dass über das kantonale Handelsgesetz und nicht über das eidg. Arbeitsgesetz abgestimmt worden ist.

Es kommt zu Entlassungen

«Ich muss vier von zehn Angestellten entlassen», kommentierte Hubert Waeber das Abstimmungsergebnis weiter. Die Befürworter können ganz und gar nicht verstehen, dass die Gewerkschaften und Linksparteien das revidierte Gesetz bekämpft haben und so 20 bis 40 Entlassungen provozierten. «Es sind Studenten und Hausfrauen, die auf einen Verdienst angewiesen sind, welche nun ihren Job verlieren», hielt CVP-Präsident Georges Bouverat fest. Ihm bereitet das Nein gegen diese Jobs, gegen den Konsumenten und gegen die Shop-Besitzer grosse Mühe.

Shop-Tourismus?

«Lachen werden die Shops der benachbarten Kantone», meinte SVP-Präsident Jean-Luc Rimaz. Er gab sich überzeugt, dass die Freiburger nun die Shops in andern Kantonen aufsuchen werden, die damit keine Mühe haben. Nicht betroffen vom freiburgischen Gesetz sind die Shops in den Bahnhöfen und Autobahn-Raststätten, die dem eidgenössischen Gesetz unterstellt sind.
Warten auf
Beauregard

Die Schweiz hätte die Freiburger Ergebnisse rund anderthalb Stunden früher zur Kenntnis nehmen können, hätte das Beauregard-Quartier nicht eine Nachzählung durchführen müssen. Als diese zu Ende war, wurde festgestellt, dass 100 brieflich abgegebene Stimmcouverts in Vergessenheit geraten waren. Das Endresultat erfuhr deshalb am Abend eine Korrektur. az
«Nicht nur der Konsum zählt»

Gewerkschaften, Linksparteien und auch das Kleingewerbe haben das Referendum gegen das revidierte Gesetz über die Ausübung des Handels ergriffen. Deren Vertreter konnten sich am Sonntagabend gegenseitig gratulieren, als das Nein definitiv bekannt war. Und sie werden streng darauf achten, dass nun dem geltenden Gesetz auch nachgelebt wird, wie dies Xavier Ganioz von der Gewerkschaft Unia betonte. Mit dem Nein habe das Stimmvolk auch seine Solidarität mit dem Verkaufspersonal kundgetan. Er ist auch froh, dass das Volk nicht nur als Konsument abgestimmt, sondern ebenfalls an die Sonntagsruhe gedacht hat.

Nach Ansicht der Gewerkschaften musste das Verkaufspersonal die Arbeitszeit in den Abend und Sonntag hinein verlängern. Deshalb glauben sie nicht so recht an Entlassungen. «Die Arbeitsplätze waren illegal», fügt Chantal Hayoz, Gewerkschaft Syna, bei. Deshalb hat sie als Gewerkschafterin keine Mühe mit eventuellen Entlassungen.

Gemeinden müssen strenger sein

Die Präsidenten

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