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Keine Agglomeration «à la carte»

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Keine Agglomeration «à la carte»

Die neue Institution soll nach aussen offen, nach innen aber geschlossen sein

Die Rechtskommission der Agglomeration Freiburg hat zwei Hauptaufgaben: Einerseits ist sie zuständig für die Redaktion der Statuten. Andererseits prüft sie alle rechtlichen Aspekte, welche die Bildung der Agglomeration mit sich bringt.

Von CAROLE SCHNEUWLY

Im Gegensatz zu den beiden anderen ständigen Kommissionen der konstituierenden Versammlung der Agglomeration Freiburg (für Tätigkeitsbereiche respektive Finanzen) hatte die Kommission für Rechtsfragen nicht von Anfang an einen klar umrissenen Auftrag. Die neun Mitglieder der Kommission hätten sich ihre Aufgaben mehr oder weniger selber gestellt, erzählt Kommissionspräsident Benjamin Brägger. Dabei habe man beschlossen, sich nicht nur mit der Ausarbeitung der Statuten zu befassen. Es gebe viele weiter reichende juristische Fragen, die die Agglomeration beträfen und in die Zuständigkeit einer Rechtskommission fielen.

Zwangsbeitritt kaum durchzusetzen

In ihrem Bericht an das Büro der konstituierenden Versammlung hebt die Kommission vier zentrale Aspekte hervor, die aus rechtlicher Sicht diskutiert werden müssten:
l Erstens die Zugehörigkeit zum Perimeter der geplanten Agglomeration: Laut Präsident Brägger schwebt der Kommission eine nach innen geschlossene und nach aussen offene Agglomeration vor. Die Mitgliedgemeinden müssten alle einen identischen Leistungsauftrag haben; es dürfe keine «Agglo à la carte» geben. Für Gemeinden ausserhalb des Perimeters müsse die Agglomeration aber offen bleiben. Dies gelte besonders dann, wenn diese Gemeinden über bestehende Gemeindeverbände bereits in Beziehung zur Agglomeration stünden.

Ausserdem stelle sich im Zusammenhang mit dem Perimeter die Frage, wie demokratisch es sei, wenn Gemeinden gegen ihren Willen zum Mitmachen in der Agglomeration gezwungen werden könnten. Dies wäre gemäss den im Agglomerationsgesetz verankerten Bestimmungen über das Abstimmungsverfahren möglich. Die Rechtskommission empfiehlt in ihrem Bericht eine Diskussion dieses Verfahrens. «Selbst wenn ein Zwang juristisch möglich bleibt, wäre er politisch vermutlich kaum durchsetzbar», so die Einschätzung Bräggers.

Eine neue Arbeitsgruppe?

l Zweitens die Finanzierung der Agglomeration: Die Rechtskommission geht laut Brägger von dem Grundsatz aus, dass die Agglomeration eine finanzielle Autonomie braucht, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Ein Gebührensystem reiche dazu wahrscheinlich nicht aus und sei ausserdem viel zu kompliziert. Wenn man keine «Agglo light» wolle, müsse man früher oder später auf Steuergelder zurückgreifen. Das aber verbietet das Agglomerationsgesetz. Eine Änderung des entsprechenden Artikels muss nach Ansicht der Rechtskommission in Betracht gezogen werden.
l Drittens die Bundessubventionen: Um in den Genuss von Subventionen zu kommen, müssen die Kernbereiche Raumplanung, Verkehr und Umwelt bis Ende 2004 geregelt sein. Bräggers Kommission schlägt den baldigen Einsatz einer Arbeitsgruppe vor, die diese Bemühungen vorantreiben soll.
l Viertens schliesslich die Bandbreite der Aufgabenbereiche der Agglomeration: Die Rechtskommission spreche sich einstimmig für ein schlankes Modell aus, das zunächst nur die drei vom Bund verlangten Kernbereiche umfasse (die so genannte «Agglo A3»). Das breitere Modell, das auch Wirtschaft, Tourismus, Kultur und Sport berücksichtige («Agglo A7»), gehe im Moment noch zu weit, so Brägger.

Parallel zum Verfassen des Berichts hat die Rechtskommission auch die Arbeit an den Statuten der zukünftigen Agglomeration vorangetrieben. Für den ersten, allgemeinen Teil liegt bereits ein Entwurf vor. Was Detailbestimmungen angehe, müsse man die Berichte der anderen Kommissionen abwarten, erklärt Benjamin Brägger.

Auf jeden Fall sollten die Statuten möglichst offen gehalten werden, um entwicklungsfähig zu bleiben. Bei der Beratung in der Versammlung würden sicher einige Fragen zu reden geben, so etwa die Anzahl der Delegierten jeder Gemeinde oder der Schlüssel für die Kostenverteilung.

Darüber hinaus hat die Rechtskommission im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur neuen Kantonsverfassung vorgeschlagen, einen Agglomerations-Artikel nach dem Vorbild des Bundes in die Verfassung aufzunehmen.

Sensler wollen kein Feigenblatt sein

Als Vertreter Düdingens äussert sich Brägger auch zur Kollaboration der beiden Sensler Gemeinden Düdingen und Tafers im Agglomerationsprozess. Widerstand hätten die Deutschfreiburger nie geleistet. Etwas zurückhaltend und vorsichtig sei man aber schon, weil man Angst habe vor einer doppelten Belastung durch die Agglomeration auf der einen und durch die Führungsrolle im Sensebezirk auf der anderen Seite.

Dass der Staatsrat bei der Bestimmung des provisorischen Perimeters nicht an den Grenzen des Sensebezirks Halt gemacht habe, könne aber auch als positives Zeichen gewertet werden. Die Agglomeration werde auf diese Weise vielleicht zum Musterbeispiel der gelebten Zweisprachigkeit, was wiederum die Identität und die Bedeutung des Kantons auf eidgenössischer Ebene stärken könne. Es sei allerdings fraglich, so Brägger, ob die Westschweizer das überhaupt wollten: «Die Sensler Gemeinden dürfen in der Agglomeration nicht als Feigenblatt dienen. Die Frage ist, ob man uns Deutschschweizer wirklich als gleichwertige Partner dabei haben will und uns mit all unseren Eigenständigkeiten respektiert.»

Kommission für Rechtsfragen : Dominique Nouveau Stoffel, Jean-Pierre Wohlhauser (beide Freiburg), Caroline Saner (Belfaux), Benjamin Brägger, Hildegard Hodel (beide Düdingen), Olivier Schaller (Granges-Paccot), Daniel Pugin (Marly), Philippe Uldry (Villars-sur-Glâne), Hubert Dafflon (Grolley).
Fünf Fragen zur Agglo

Fünf kurze Antworten zur Agglomeration von Benjamin Brägger. Der Präsident der Kommission für Rechtsfragen hofft auf Impulse in Sachen Zweisprachigkeit des Kantons.

Mit BENJAMIN BRÄGGER
sprach CAROLE SCHNEUWLY

Welches ist aus heutiger Sicht die beste Zusammenarbeitslösung für die rund 70 000 Einwohner im Perimeter der Agglomeration Freiburg?

Zurzeit ist die Agglomeration ein Schritt in die richtige Richtung. Sie würde die Zusammenarbeit der Gemeinden und die Zweisprachigkeit stärken. Langfristig kann man die Frage einer Fusion neu stellen.

Wenn Sie auf einer Skala von 1 bis 10 den Fortgang der Arbeiten beurteilen müssten, wie wäre Ihre Benotung?

Für die Agglomeration als Ganzes anfangs eine 3, obwohl sich das inzwischen verbessert hat. Für unsere Kommission eine 10.

Warum?

Innerhalb der Agglomeration fehlten zu Beginn die Strukturen. Die Kommissionsarbeit war schlecht koordiniert, vom Büro bekamen wir kaum Unterstützung. Heute funktioniert alles viel besser. In der Rechtskommission gingen die Arbeiten von Anfang an gut voran. Es wurde intensiv, aber respektvoll diskutiert. Respekt herrschte gegenüber anderen Meinungen und gegenüber der anderen Sprachgruppe.

Wo liegen die Hauptprobleme?

Es ist jetzt an der Zeit, dass die sensiblen Fragen in der konstituierenden Versammlung politisch

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