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Keine «Agglosteuer»

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Sorge bereiten ihnen auch die unterschiedlichen Steuersätze innerhalb der Gemeinden der Agglo. So wiesen sie darauf hin, dass die Raumplanung und somit Aufteilung der Zonen auch eine der Aufgabe der Agglo sein werde. Ihrer Ansicht nach dürfen aber die Unternehmen nicht benachteiligt werden, je nach Gemeinde, in der sie sich niederlassen. Deshalb sollten die Steuereinnahmen und die Steuerlast harmonisch zwischen den Sitz- und den andern Gemeinden der Agglo verteilt werden. Sie dachten dabei an eine Art Finanzausgleich.

Neue Steuer chancenlos

In seiner Antwort verweist der Staatsrat auf das Gesetz, das besagt, dass die Agglomeration keine Steuern erheben kann. Es sei in den Statuten der Agglo festzulegen, nach welchen Kriterien die Kosten auf die beteiligten Gemeinden verteilt werden sollen. «Die Steuerzahler wären kaum bereit, sowohl eine Gemeinde- als auch eine regionale Steuer zu bezahlen», gibt der Staatsrat zu bedenken.

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