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Keine Aktienbeteiligung

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Untertitel: Staatsrat zum Fall der Saia-Burgess

Der Staatsrat habe nicht die Absicht, sich durch den Aufkauf von Aktien am Kapital der Saia-Burgess zu beteiligen, teilt die Freiburger Regierung in einem Mediencommuniqué vom Mittwoch mit. Sie nimmt Bezug auf eine Anfrage von Grossrat André Schoenenweid (CVP, Stadt Freiburg). Dieser hatte den Staatsrat aufgefordert, mittels Aktienkauf die drohende unfreundliche Übernahme durch die japanische Sumida zu verhindern (siehe FN vom 4. August). Dabei hatte er sich auf einen Verfassungsartikel berufen, der solche Massnahmen in besonderen Situationen vorsehe.

In seiner Begründung zum Nein stützt sich der Staatsrat auf Artikel 57 der Verfassung, in dem der Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit festgehalten wird. «Der Staatsrat darf sich folglich nicht einmal vorübergehend in die Führung eines Privatunternehmens einmischen», schreibt dieser.
Der von Schoenenweid erwähnte Artikel 117 beziehe sich lediglich auf ausserordentliche Umstände wie Katastrophen, politische Unruhen oder Krieg. Ein Aufkauf durch ein ausländisches Unternehmen falle nicht darunter, selbst wenn mit einer Verlagerung der Produktion und dem Verlust von zahlreichen Stellen gerechnet werden müsste.

Aufruf zur Unterstützung der Saia

Dennoch begrüsst der Staatsrat die Schritte der Saia, um die Selbständigkeit zu wahren. Er fordert diejenigen Anleger, die dem Staat nahe stehen, dazu auf, die Beteiligung am Aktienkapital der Saia zu halten oder gar zu erhöhen. Zudem lädt er auch alle übrigen Aktionäre ein, an der Generalversammlung teilzunehmen und den Anträgen des Saia-Verwaltungsrates zu folgen.

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