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Keine Angst: Das Zündhölzchen wird nicht auf den Teppich fallen

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Was macht eine Feuerwehr, wenn sie zu einem Brand ausrücken muss, und sie dann feststellt, dass es nicht dort, sondern an einem anderen Ort brennt? Sie wird wohl so schnell wie möglich wieder das Blaulicht einschalten und dorthin fahren, wo es wirklich brennt. Doch das linke Referendumskomitee gegen das neue Gesetz über die Gebäudeversicherung (Ecalex) macht etwas ganz anderes: Es setzt erst das Objekt in Brand, das gar nicht in Flammen steht, versucht es dann zu löschen, und kümmert sich anschliessend um das Gebäude, das von Beginn weg brannte.

So etwa ist die Strategie des Referendumskomitees zu verstehen. Es mobilisiert gegen Ecalex, obwohl an diesem Gesetz gar nichts auszusetzen ist, und will sich später dem Objekt widmen, bei dem wirklich Handlungsbedarf herrscht: dem Freiburger Spital und dessen Personal.

Die Revision der Freiburger Gesetzgebung über die Gebäudeversicherung und die Feuerpolizei ist im Kanton Freiburg überfällig. Bis jetzt regeln zwei mehr als 50-jährige Gesetze dieses Themengebiet: das Gesetz über die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elementarschäden von 1964 sowie das Gesetz über die Versicherung der Gebäude gegen Brand und andere Schäden. Ein Dutzend Arbeitsgruppen hat die beiden Gesetze auseinandergenommen und daraus ein einheitliches Gesetz erstellt, das den Gegebenheiten der heutigen Zeit entspricht. Diese Arbeit hat rund drei Jahre in Anspruch genommen. Und das Resultat wusste zu gefallen: Im Grossen Rat wurde der Gesetzesentwurf mit 55 gegen 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen gutgeheissen.

Tatsächlich lassen sich kaum sachliche Gründe gegen das Gesetz finden. Ecalex baut auf der bestehenden Institution der Kantonalen Gebäudeversicherung auf. Diese behält ihre Monopolstellung und bleibt eine «selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts», wie es im 5. von 133 Artikeln des Gesetzes heisst. Der Staatsrat bleibt wie bisher Aufsichtsbehörde, der Sicherheits- und Justizdirektor ist Verwaltungsratspräsident, und der Grosse Rat stellt vier von neun Mitgliedern des Verwaltungsrats.

Auch der Aufgabenbereich bleibt unverändert. Nebst der Versicherung von rund 120 000 Gebäuden im Kanton mit einem Gesamtwert von 86 Milliarden Franken trägt die Gebäudeversicherungsanstalt eine grosse Verantwortung in der Prävention gegen Feuer und Elementarschäden und in der Brandbekämpfung. Sie leistet in diesen Bereichen beträchtliche Subventionen. Die verschiedenen Feuerwehrkorps im Kanton sind dank der Gebäudeversicherung modern ausgerüstet.

Nun soll das neue Gesetz sogar noch Verbesserungen bringen. So werden sämtliche Gebäude in Zukunft automatisch und ohne Prämienerhöhung zum Neuwert statt wie bisher zum Ersatzwert versichert. Neu sind dabei auch Küchen versichert. Bisher war Freiburg einer der wenigen Kantone, der Küchen als Mobiliar behandelte. In einer Zeit, wo Einbauküchen Standard sind, war dieser Wechsel angebracht, auch wenn die Privatversicherer einen Teil ihres bisherigen Geschäftsfeldes verlieren. Schliesslich werden neu auch Schäden durch Rauch und Hitze übernommen und Nebenkosten für Räumung und Entsorgung zum Dreifachen des bisherigen Betrags entschädigt. Die Prävention wird auf die Elementarschäden erweitert und bei Gebäuden mit erhöhten Risiken professionalisiert. Das Gesetz sieht weiter vor, dass die Kaminfeger weniger oft zur Kaminreinigung kommen, nämlich gleich oft wie in der restlichen Schweiz.

All dies wird zu keinen Prämienerhöhungen führen, versichern die Architekten des Gesetzes. Im Gegenteil: Bei guten Geschäftsergebnissen und nach Bildung von Reserven kann die Gebäudeversicherung gar Prämienrabatte gewähren. All dies war bisher nicht möglich. Dafür häufte die Gebäudeversicherung unnötige Reserven an.

Es braucht also viel Spitzfindigkeit, um an Ecalex einen Makel zu finden. Doch das Referendumskomitee fand ihn. Es will nicht, dass das Personal der Gebäudeversicherung aus dem Staatspersonalgesetz austritt. Ecalex entziehe dem Staat die Kontrolle über die Gebäudeversicherung, lasse dieser freie Hand, um Leistungslöhne einzuführen und die Vergütung der Angestellten festzulegen. Das führe zur Erhöhung der Kaderlöhne, zu mehr Betriebskosten und in der Folge zu einer Erhöhung der Prämien, schliesslich gar zu einer Gefährdung aller Freiburger Bürger, schreibt das Referendumskomitee im offiziellen Abstimmungsdossier.

Dieses Szenario tönt wie eine Parodie auf Mani Matters «I han es Zündhölzli azündt». Man müsste fast fürchten, dass, wie Mani Matter singt, es zu einem Weltkrieg kommt und die Menschheit danach nicht mehr existieren wird. Doch keine Bange: Das «Zündhölzli» wird gar nicht auf den Teppich fallen. Das wird aus dem Gesetzestext klar. Eindeutig steht, dass die Mitarbeiter dem öffentlichen Recht unterstellt sind, dass der Staatsrat das Personalreglement genehmigt und dass bei den Löhnen dieselben Minima und Maxima gelten wie beim Staatspersonal. Der Personalstatus wird geändert, damit die Direktion mehr Flexibilität bei der Einstellung von Personal hat. Dass dies funktioniert, zeigt das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt. Dieses gilt als öffentlich-rechtlicher Musterbetrieb in Sachen Effizienz.

Die Gewerkschaften wollen einen Präzedenzfall vermeiden. Bereits hat der Verwaltungsrat des Freiburger Spitals angekündigt, er wolle das Personal aus dem Staatspersonalgesetz ausgliedern, weil er ein substanzielles Sparpotenzial sieht. Doch die Gebäudeversicherung und das Spital lassen sich beim besten Willen nicht vergleichen. Hier sind es 70 Angestellte, da 3200. Der Versicherung geht es finanziell ausgezeichnet, dem Spital hingegen schlecht. Das Pflegepersonal hat effektiv schlechtere Arbeitsbedingungen zu befürchten, das Personal der Gebäudeversicherung hingegen nicht. Es ist denn auch als Reaktion auf das Referendum geschlossen aus der Gewerkschaft des Staatspersonals ausgetreten.

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