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Keine Ausweitung der Massnahmen zum Schutz von Lernenden

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Der Grosse Rat hat eine Petition «Mehr Rechte für Lernende» verworfen. Dem Grundanliegen zum Schutz vor Missbräuchen stimmte der Rat aber zu.

Die Petition «Mehr Rechte für Lernende» war von 291 Personen unterschrieben und durch die kommunistische Jugend beim Sekretariat des Grossen Rats eingereicht worden. Der Vorstoss enthielt im Wesentlichen zwei Forderungen. So sollten regelmässig unangekündigte und konsequente Kontrollen der Lehrverhältnisse seitens des Kantons und der Gewerkschaften stattfinden. Und in die obligatorische Grundbildung während der Lehre sollten die Gewerkschaften einbezogen werden, damit die Lernenden über die Verteidigung ihrer Rechte aufgeklärt würden.

Legale Basis existiert

Mit 63 gegen 30 Stimmen hat der Grosse Rat diese Petition am Mittwoch abgelehnt. Er folgte damit der Empfehlung der Petitionskommission, wo es nur eine Stimme für die Petition gab. Diese gehörte dem Grossrat und Unia-Gewerkschafter Armand Jaquier (SP, Romont). Er sagte, eine Umfrage unter Jugendlichen zeige, dass ein Drittel der Lernenden Druck sexueller Art und ein weiteres Drittel solchen psychologischer Art erfahre. «Ich war schockiert, als ich das hörte», so Jaquier.

Paola Ghielmini Krayenbühl (Grüne, Corpataux) betonte, dass es keine Art von Belästigung und Mobbing geben dürfe. Die legale Basis, um dies zu verhindern, existiere aber bereits. Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne) sagte ebenfalls, dass Missbräuche nicht akzeptabel seien, aber das von Jaquier erwähnte Ausmass stellte er in Zweifel. 

Bereits jetzt nimmt die Lehraufsichtskommission des Amts für Berufsbildung Kontrollen vor. Bernard Bapst (SVP, Hauteville) äusserte die Meinung, der bisherige Rahmen reiche. Er sprach sich gegen eine Ausweitung und auch gegen unangekündigte Kontrollen aus, verlangte aber eine striktere Anwendung.

Ebenfalls keine Mehrheit fand die Forderung, dass Gewerkschaften sich direkt am Berufsschulunterricht beteiligen. Sonst müssten auch die Arbeitgeber sich präsentieren können, war die allgemeine Meinung. Die Arbeitsrechte seien aber bereits Teil des Pflichtlehrplans.

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