Der Gemeinderat und die Losinger Marazzi AG wollten vorwärtsmachen und die freistehenden Parzellen im Hagnet in Schmitten so schnell als möglich überbauen. Sie hatten die planerischen Bedingungen für die Überbauung in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag festgelegt. Doch das Kantonsgericht pfeift sie nun zurück: Der derzeit gültige Zonennutzungsplan verlange einen Detailbebauungsplan für das Hagnet. Ohne einen solchen Plan sei es gar nicht möglich, eine Baubewilligung für die vier Mehrfamilienhäuser zu erteilen – auch wenn sich Gemeinde und Unternehmen vertraglich geeinigt hätten. Das Kantonsgericht hält fest, dass ein Planungsverfahren Rechtsschutz und demokratische Mitwirkung sichere.
njb
Bericht Seite 2