Wird eine Freiburger Schülerin oder ein Freiburger Schüler nicht in das gewünschte Kollegium eingeteilt, kann er oder sie nicht länger Beschwerde einreichen. Der Staatsrat hat das Gymnasialausbildungsreglement gemäss Mitteilung dementsprechend abgeändert. Da die Schüler sehr viele Wahlmöglichkeiten hätten und gleichzeitig eine gleichmässige Aufteilung auf die verschiedenen Gymnasien gemacht werden müsse, sei es unmöglich, alle Wünsche der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, schreibt der Staatsrat. mir
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- 28.03.2024
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- 28.03.2024
Bei einer Grabaufhebung gedenken die Angehörigen noch einmal den schon lange Verstorbenen. Was genau passiert über und unter der Erde? …