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Keine Betreibung bei Ja zu Liebesdiensten?

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freiburg Dem Mann wird vorgeworfen, die sexuellen Beziehungen in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit gepflegt zu haben. In einem Fall soll er verlautet haben lassen, dass er auf die Einleitung eines Betreibungsverfahrens verzichtet, wenn ihm dafür Liebesdienste erwiesen werden.

Gegen den Mann läuft eine Strafuntersuchung, wie Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre gestern mitteilte. Die Untersuchung wurde aufgrund von Informationen über mögliche Vergehen gegen zwei Schuldnerinnen eröffnet. Die eventuellen Verfehlungen gehen in einem Fall auf das Jahr 2006, im andern Fall auf das Jahr 2008 zurück. Laut Medienmitteilung unternimmt die Polizei gegenwärtig umfangreiche Abklärungen. Sie betreffen vor allem die Kontakte, welche der Mann in Ausübung seines Berufes gepflegt hatte. Dabei soll auch abgeklärt werden, ob er in einem Fall verlauten liess, keine Betreibung zu eröffnen, wenn er dafür mit Liebesdiensten belohnt wird.

Der Angestellte steht unter Verdacht, das Amt missbraucht, passive Korruption begangen und Notsituationen ausgenützt zu haben. Die Sicherheits- und Justizdirektion wurde über die Eröffnung des Strafverfahrens informiert.

Unschuldsvermutung

Die Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre erinnert in der Pressemitteilung daran, dass das Prinzip der Unschuldsvermutung gilt. Um die Untersuchung nicht zu beeinflussen, will sie bis zu deren Abschluss keine weiteren Informationen mehr abgeben. az/Comm.

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