Autor: Imelda Ruffieux
DüdingenGegen das im Januar 2009 eingereichte Baugesuch für eine neue Mobilfunkantenne an der Zelgstrasse in Düdingen sind sieben Einsprachen eingereicht worden, je zwei davon mit 22 bzw. 112 Unterschriften aus dem Einspracheperimeter.
Ein negatives Gutachten …
Die Einsprecher hatten zum einen einen Minderwert der Liegenschaften geltend gemacht, kritisierten die mangelnde Zonenkonformität (Standort in der Landwirtschaftszone) und befürchteten gesundheitliche Auswirkungen. Der Gemeinderat von Düdingen sprach sich dafür aus, Alternativstandorte zu prüfen, um eine bessere Integration ins Landschaftsbild zu erreichen, und gab schliesslich ein negatives Gutachten aus.
… und viele positive
Anders sahen es die kantonalen Stellen: sowohl vom Feuerwehrinspektorat wie auch vom Tiefbauamt und dem Amt für Umwelt ist das Baugesuch positiv begutachtet worden. Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion erteilte eine Sonderbewilligung, damit die Anlage in der Landwirtschaftszone erstellt werden kann. Einzig das Bau- und Raumplanungsamt brachte in seinem Gutachten den Hinweis an, dass es wohl sinnvoll wäre, vor dem Entscheid die Interessierten anzuhören, und knüpfte deshalb diese Bedingung an seinen günstigen Bescheid. Das Amt stellte auch den Standort auf dem offenen Feld in Frage.
Keine Einigung
Wie der Oberamtmann Nicolas Bürgisser in seinem Entscheid schreibt, erachtete er es als angebracht, zur Klärung eines möglichen Alternativstandorts eine Einspracheverhandlung durchzuführen. Diese fand am 11. Dezember 2009 statt. Eine Einigung konnte aber nicht gefunden werden: Der Mobilfunkbetreiber hielt am geplanten Standort fest und alle Einsprecher an ihren Einsprachen.
Einsprachen gutgeheissen
Nun war es am Oberamtmann zu entscheiden. Er heisst die Einsprachen gut und verweigert die Baubewilligung. In seinem Entscheid kommt Nicolas Bürgisser zum Schluss, dass Sunrise die nötigen Abklärungen betreffend Alternativstandorten nicht oder nur unzureichend getätigt hat. «Dem gewählten Standort stehen klar überwiegende öffentliche Interessen entgegen, und andererseits wurde nicht aufgezeigt, dass keine Alternativstandorte, die nicht weniger geeignet erscheinen, vorhanden sind», heisst es im Urteil des Oberamtes.
Keine der Standortbegründungen von Sunrise spreche dagegen, die Anlage an einem anderen, weiter von der Wohnzone entfernten Standort zu errichten, wie dies von den Einsprechern gefordert wurde, betont der Oberamtmann.
Neuer Standort teurer
«Die Nachteile eines Alternativstandorts sind in erster Linie finanzieller Natur, weil wahrscheinlich mehrere Antennen erstellt werden müssen, um das vorgesehene Gebiet abdecken zu können», wird im Urteil festgehalten. Diese würden aber keine zusätzlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben.
Die Firma Sunrise kann gegen diesen Entscheid beim Kantonsgericht Beschwerde einreichen.