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Keine Bewilligung mehr für Cabaret-Tänzerinnen aus Drittländern

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Autor: Carolin Foehr

Freiburg Der Kanton schränkt ab kommenden Januar die Richtlinien für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen von Cabaret-Tänzerinnen ein. So sollen ab 2011 keine Genehmigungen mehr an Frauen erteilt werden, die aus Drittländern stammen. Damit folgt Freiburg dem Beispiel mehrerer anderer Kantone wie Waadt, Wallis, Thurgau und St. Gallen, die diese Ausweise bereits abgeschafft haben.

Laut einer gestrigen Pressemitteilung will der Staatsrat damit das «erhebliche Risiko von Missbrauch und Ausbeutung der betroffenen Frauen senken», das sowohl in der Schweiz als auch in den Herkunftsländern bestehe. Dagegen befänden sich Tänzerinnen mit C- oder B-Ausweis sowie Frauen aus dem EU-Raum in einer «weit besseren» Situation. «Sie können Job und Arbeitsort wechseln, und sie stehen nicht unter Druck, ständig neue Anstellung zu finden, um die Schweiz nicht verlassen zu müssen», heisst es im Text weiter.

Cabaret-Untersuchung nicht ausschlaggebend

Der Entscheid sei nicht durch den aktuellen Untersuchungsbericht über die Freiburger Cabarets «Plaza» und «Apollo 2000» beeinflusst worden, erklärte Staatsrat Erwin Jutzet auf Anfrage. «Das Problem war schon seit Jahren auf dem Tisch.» Der entsprechende Bericht einer Arbeitsgruppe lag der Sicherheits- und Justizdirketion bereits im Frühjahr 2008 vor. Er habe aber auf die Verabschiedung des Gesetzes über die Ausübung der Prostitution warten wollen, welches ebenfalls im Januar in Kraft tritt.

2009 hat der Kanton 619 Kurzaufenthaltsbewilligungen erteilt, was ungefähr 200 Cabaret-Tänzerinnen entspricht – «das lässt sich aber nur schwer einschätzen», so Thierry Ruffieux vom Amt für Bevölkerung und Migration. Die Frauen stammen aus Thailand, Moldavien, dem Maghreb oder Brasilien. Dass diese Tänzerinnen durch die Verweigerung der Arbeitsgenehmigung in die Illegalität gedrängt würden, glaubt er nicht: «Andere Kantone haben keine negativen Erfahrungen gemacht.» Sicherheits- und Justizdirektor Erwin Jutzet gibt zu, in dieser Hinsicht gewisse Bedenken zu haben. Aber: «Es ist einfacher, in einem Cabaret Polizei-Kontrollen durchzuführen als bei der Strassen-Prostitution.»

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