Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Keine Busse fürs Schlagen der Töchter

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

FreiburgEin Psychiater mit einer heute 17- und einer 15-jährigen Tochter musste sich am Freitag vor dem Polizeirichter des Saanebezirks verantworten. Die Töchter hatten vor 18 Monaten Klage eingereicht, weil ihr allzu strenger Vater sie geschlagen hatte. Da solche Taten von Amtes wegen verfolgt werden müssen, reichte die Polizei das Dossier an den Untersuchungsrichter weiter, der den psychologisch geschulten Vater in erster Instanz zu einer Busse verurteilte.

Da sich die Situation in der Familie mittlerweile beruhigt hatte, zogen die beiden Töchter ihre Klage zurück. Richter Jean-Marc Sallin musste nun entscheiden, ob im Rahmen des Opferhilfegesetzes die Interessen der beiden Mädchen grösser seien, ihren Vater freizusprechen, als die Interessen des Staates, seine Taten strafrechtlich zu belangen. Er sprach den Psychiater frei – der Staat zahlt die Gerichtskosten.

Antoine Rüf, La Liberté/

bearbeitet chs/FN

Express

Traktor oder Laster hinterlässt Spuren

BulleAn einem Maschendrahtzaun um ein Anwesen am Chemin des Monts in Bulle hat es einen grösseren Sachschaden gegeben. Ein grosses Gefährt – Baumaschine, Traktor oder Lastwagen mit Anhänger – könnte den Schaden verursacht haben, an der Abzäunung war rote Farbe. Eine blaue Zugmaschine mit Anhänger und Berner Nummernschildern war am Donnerstagvormittag hier mühsam rückwärts gefahren, ergaben Untersuchungen der Kantonspolizei. Der Fahrer dieses Fahrzeugs sowie allfällige Zeugen sind gebeten, sich bei der Kantonspolizei in Vaulruz (026 305 67 40) zu melden. chs

Meistgelesen

Mehr zum Thema