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Keine Chance für einen Unhold vor Kantonsgericht

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Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Ende 2007 soll ein heute 43-jähriger Schweizer ein zehnjähriges Mädchen im Guintzetquartier abgepasst, sich an ihm vergriffen und versucht haben, es zu vergewaltigen. Das Strafgericht des Saanebezirks hat ihn deshalb zu fünf Jahren Haft sowie einer Therapie in einer geschlossenen Anstalt verurteilt. Der Angeschuldigte erhob Einspruch gegen die Höhe der Strafe. Er forderte eine Reduktion auf drei Jahre Haft und eine ambulante Therapie. Auch bestritt er den Vorwurf der versuchten Vergewaltigung.

Die Kantonsrichter lehnten den Rekurs allerdings vollständig ab. «Sie haben nur von dem Mädchen abgelassen, weil zwei Passanten aufgetaucht sind», sagte Gerichtspräsident Alexandre Papaux bei der Urteilsverkündung gestern Abend. «Sie waren entschlossen, die Vergewaltigung durchzuführen.» Die Richter sahen deshalb keinen Grund, den Vorwurf der versuchten Vergewaltigung abzulehnen.

Sorglosigkeit ausgenutzt

Die Tat sei besonders schlimm, weil der Angeschuldigte die Sorglosigkeit eines kleinen Mädchens ausgenutzt und damit seine kindliche Unschuld zerstört habe, hielt Papaux fest. Er habe dem Mädchen mit dem Tod gedroht und sich sehr gewalttätig verhalten, sagte Papaux.

Negativ hat sich die Vorgeschichte des Mannes ausgewirkt. Unter insgesamt sieben Vorstrafen findet sich auch die Vergewaltigung eines Kindes im Jahr 1995.

Der 43-Jährige ist bereits seit über 900 Tagen in Haft. Eine Therapie sei bisher noch nicht begonnen worden, sagte sein Anwalt Dominique Morard. Das Kantonsgericht bestätigte nun, dass eine Therapie des Mannes in einer geschlossenen Anstalt notwendig sei.

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