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Keine Deckelung der Pendlerabzüge

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Im Kanton Freiburg können Personen, die mit dem Auto oder dem Motorrad zur Arbeit fahren, ihre Fahrkosten bei den Kantonssteuern fast unbegrenzt abziehen, während 16 Kantone eine Obergrenze zwischen 500 und 8000 Franken kennen. Mit einer Motion im Grossen Rat wollten die Syndics von Freiburg und ­Bulle, Thierry Steiert (SP) und Jacques Morand (FDP), dies ändern und auch für den Kanton Freiburg eine solche Obergrenze – eine sogenannte Deckelung – einführen. Doch diese scheiterte gestern im Kantonsparlament, und zwar denkbar knapp. Nachdem die Abstimmung eine Pattsituation von 49 Ja- gegen 49 Nein-Stimmen ergeben hatte, war es am neuen Grossratspräsidenten, Roland Mesot (SVP, Châtel-Saint-Denis), gleich an seinem ersten Sitzungstag einen Stichentscheid zu fällen. Er schickte die Motion bachab.

jcg

Bericht Seite 2

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