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Keine Demokratisierung der Raumplanung

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Autor: Arthur zurkinden

Der definitive Entwurf zum kantonalen Richtplan wird dem Grossen Rat somit nur zur Information vorgelegt. Angenommen wird er weiterhin vom Staatsrat, der ihn dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegt. Einen Antrag von Laurent Thévoz (Grüne, Freiburg), den kantonalen Richtplan dem Grossen Rat zur Genehmigung zu unterbreiten, wurde von der bürgerlichen Mehrheit klar abgewiesen.

Mit 57 zu 38 Stimmen hat der Grosse Rat auch einen Antrag von Christa Mutter (Grüne, Freiburg) abgelehnt. Sie wollte, dass das Richtplandossier der Gemeinden, also die Ziele der Ortsplanung, der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Der Gemeinderat bleibt somit weiterhin für die Ortsplanung verantwortlich.

Mitwirkung der Bevölkerung ist garantiert

Staatrat Georges Godel war sich gestern bewusst, dass Freiburg wohl der einzige Kanton ist, der die Legislative in Sachen Raumplanung nicht in das Genehmigungsverfahren einbezieht. Er gab sich aber überzeugt, dass sich das heutige Verfahren bewährt hat. So befürchtete auch Markus Bapst, Präsident der parlamentarischen Kommission, dass Eigeninteressen wahrgenommen würden und Streitereien entstünden, müsste die Gemeindeversammlung den Ortsplan genehmigen. Die bürgerliche Mehrheit vertrat auch die Ansicht, dass das Verfahren dadurch verlängert und an Effizienz verlieren würde.

Internet nicht vergessen

Sie wies zudem darauf hin, dass der Gemeinderat gemäss Gesetz verpflichtet ist, in Zusammenarbeit mit der Planungskommission öffentliche Informationsveranstaltungen durchzuführen und eine Diskussion über die Planungsziele, die Abwicklung der Studien sowie den Inhalt der Projekte zu eröffnen. So sei die Mitwirkung der Bevölkerung garantiert. Markus Bapst hielt dazu fest, dass seine Gemeinde Düdingen beispielsweise auch sehr ausführlich über das Internet informiert und die Bevölkerung so mitwirken lässt.

Eigeninteressen im Gemeindelokal vertreten

Christa Mutter sah es aber anders. Nach ihren Worten bleibt der Bevölkerung oft nur die Möglichkeit, Rekurse einzureichen, sofern sie einspracheberechtigt ist, was das Verfahren verzögere. Eine Diskussion innerhalb einer Gemeindeversammlung könne jedoch Spekulationen verhindern. «Die persönlichen Interessen können auch hinter den verschlossenen Türen eines Gemeindelokals wahrgenommen werden. An Beispielen, wie Spekulanten ihren Einfluss innerhalb eines Gemeinderates geltend machen können, fehlt es nicht», gab sie weiter zu bedenken.

Auch ihr Anliegen, den definitiven Entwurf des Ortsplans in einem Bericht darzustellen und diesen der Gemeindeversammlung oder dem Generalrat zur Vernehmlassung zu unterbreiten, wurde mit 53 zu 31 Stimmen abgelehnt.

Regionalplanung ist fakultativ

Die Ratslinke (SP und Mitte-links-Bündnis) kam auch mit dem Antrag nicht durch, den Gemeinden eine Regionalplanung aufzuzwingen. Sie gab sich überzeugt, dass nur die Region eine gewisse Entwicklung steuern und z. B. verhindern kann, dass jede Gemeinde ihre eigene Industriezone schafft. Sie dachte auch an die vielen Zuzüger aus den Kantonen Bern und Waadt, die im Kanton Freiburg von den günstigen Bodenpreisen profitieren wollen, dafür aber gewaltige Folgekosten verursachen.

Christiane Feldmann (FDP, Murten) hielt aber fest, dass die Gemeinden frei sein wollen, mit welchen andern Gemeinden sie eine Region bilden wollen. Laut Staatsrat Georges Godel hat schon heute die Hälfte des Kantons eine Regionalplanung.

Die erste Gesetzeslesung wird am Freitag fortgesetzt.

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