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Keine Entschädigung für Eigentümerin

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Die Grundeigentümerin eines Hauses am Murtensee hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund des Uferwegbaus auf ihrem Grundstück. Dies hat das Bundesgericht gestern in einer öffentlichen Beratung mit drei zu zwei Stimmen entschieden. Die Mehrheit der Bundesrichter in Lausanne hat sich damit auf die Seite der Gemeinde Haut-Vully gestellt, die den Uferweg seit knapp 30 Jahren plant und die Beschwerde der Grundeigentümerin abgewiesen hatte. Damit erhält die Gemeinde Haut-Vully grünes Licht für ihr seit 1986 bestehendes Vorhaben, einen Uferweg zwischen Sugiez und Guévaux zu bauen, und kann mit der Planung weiterfahren.

Die Gemeinde muss der Grundeigentümerin lediglich einen Betrag in der Höhe von 520 Franken bezahlen, also zehn Franken pro Quadratmeter Uferweg auf ihrem Grundstück. Zudem ist die Gemeinde verpflichtet, für einen Sichtschutz aufzukommen.

Privater Seezugang

Die Grundeigentümerin hatte eine Entschädigung von rund 620 000 Franken für die Wertverminderung ihres Eigentums wegen des Uferwegbaus gefordert. Doch drei der fünf Richter in Lausanne gaben gestern zum Ausdruck, dass ihrer Meinung nach keine Wertverminderung der Liegenschaft vorliege. Die Begründung des Urteils: Bereits beim Kauf des Hauses durch die Mutter der Grundeigentümerin war im Grundbuchamt ein öffentlicher Weg entlang des Ufers eingetragen. «Es gibt gar nichts zu entschädigen, da die Öffentlichkeit bereits vorher Anspruch auf einen Weg hätte erheben können», sagte Richter Thomas Merkli (Grüne). «Der Verlust der Intimität tritt nicht ein, weil der private Zugang bereits beim Erwerb der Liegenschaft nicht gesichert war», sagte Merkli. «Es liegt der volle Beweis vor, dass die Öffentlichkeit am Stichtag über das Durchgangsrecht verfügte.» Der Richter Ivo Eusebio (CVP) und der Gerichtspräsident Jean Fonjallaz (SP) schlossen sich der Ansicht Merklis an.

Peter Karlen (SVP) und François Chaix (FDP) waren anderer Meinung: Für diese Richter liegt ein Minderwert der Liegenschaft durch den Bau eines Uferwegs auf der Hand. Für Karlen genügt der Eintrag im Grundbuchamt nicht, um eine Wertverminderung auszuschliessen. Wie viel die Entschädigung betragen soll, müsse abgewogen werden. Zudem machte Karlen geltend, dass ein Uferweg an dem betreffenden Ort nicht machbar sei. Über Schilf, Wasser und bereits bestehende Stege einen Uferweg zu bauen, mache keinen Sinn, auch wegen des Naturschutzes. Karlen und Chaix schlugen vor, das Dossier an das Kantonsgericht zurückzuweisen mit der Begründung, dass genauere Abklärungen getroffen werden sollten. Sie fanden keine Mehrheit.

 Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesgericht den Entscheid des Kantonsgerichts. Auch diese Instanz hatte der Grundeigentümerin keine Entschädigung zugesprochen. Das Urteil aus Lausanne ist entscheidend für das Projekt der Gemeinde. Ob weitere Grundeigentümer Anspruch auf Entschädigung erheben können, hängt davon ab, ob zum Zeitpunkt des Hauskaufs bereits ein Weg im Grundbuch eingetragen war.

Reaktionen: Ernüchtert über die Urteilsbegründung

D ie Gemeinde Haut-Vully ist auf der Siegerseite: «Nun können wir endlich weiterfahren mit unserem Projekt», sagte der sichtlich erfreute Gemeindepräsident Jean-Philippe Noyer. Hätte sich das Bundesgericht anders entschieden, wäre es mit der Realisierung des Seeuferwegs schwierig geworden: Hätten sie der Grundeigentümerin eine Entschädigung bezahlen müssen, wären andere Hausbesitzer mit finanziellen Forderungen gefolgt, und das Projekt wäre nicht finanzierbar gewesen. Noyer hofft, dass es nun zügig vorwärtsgehen kann mit der Planung. Auch der Gemeindeschreiber von Haut-Vully, Willy Ischi, war vor Ort in Lausanne und freute sich über den Entscheid zugunsten seiner Gemeinde.

Die Beschwerdeführerin zeigte sich nach dem Urteil sichtlich ernüchtert: «Wir sind enttäuscht», sagte die Grundeigentümerin, die nicht namentlich genannt werden will. Ihr Anwalt Christoph Joller sagte, dass die drei Richter einen Punkt aus dem Fall herausgepickt hätten, der gar nicht relevant sei. Mehr wollte Joller nicht dazu sagen, sondern die schriftliche Begründung des Urteils abwarten und analysieren. emu

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