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Keine «ewig Unzufriedenen»

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Keine «ewig Unzufriedenen»

Bruno Weber-Gobet über die Arbeit der Gewerkschaften

Der diesjährige Tag der Menschenrechte am Mittwoch steht unter dem Motto «Gewerkschaftsrechte sind Menschenrechte». Die FN haben Bruno Weber-Gobet, Mitglied der Geschäftsleitung Travail. Suisse, dazu befragt.

Mit BRUNO WEBER-GOBET
sprach IRMGARD LEHMANN

In den vergangenen Jahren waren die Gewerkschaften nicht sehr erfolgreich. Trotz Streiks mussten sie vielfach den Kürzeren ziehen und Entlassungen und Schliessungen in Kauf nehmen.

Gegenwärtig sind in der Schweiz etwa 20 Prozent der Arbeitnehmenden in einer Gewerkschaft organisiert. Die anderen 80 Prozent sind der Ansicht, dass ihnen eine Mitgliedschaft nichts bringt oder sogar schadet. Erst in Konfliktfällen tauchen sie auf unseren Sekretariaten auf und erwarten, dass wir für sie Wunder wirken. Meistens ist es dann zu spät. Denn gute Gewerkschaftsarbeit beginnt nicht im Konflikt, sondern im Frieden.

Misserfolge der Gewerkschaft gibt es. Aber oft – und das ist eigentlich das Dramatische – sind es Misserfolge der Arbeitnehmenden selber, die nicht bereit sind, sich in Friedenszeiten zusammenzuschliessen und in Konfliktfällen wirklich zusammenzustehen.

Der Gewerkschaft haftet ganz allgemein das Image der «ewig Unzufriedenen» an. Muss das sein?

Wenn Betriebe, die hohe Gewinne machen, Leute auf die Strasse stellen, oder wenn Betriebe, denen es schlecht geht, trotz der Regelungen des Mitwirkungsgesetzes die Arbeitnehmenden nicht rechtzeitig informieren, oder wenn das Parlament Steuersenkungen beschliesst zugunsten der Reichen, dann ist Unzufriedenheit zu Recht angesagt. Denn die Auswirkungen haben die Arbeitnehmenden und ihre Familien auszubaden. Deshalb ist das Bild der Arbeitnehmendenorganisationen als die «ewig Unzufriedenen» falsch.

Während den Aktionen werden die Anwesenden eingeladen, drei Petitionen zu unterschreiben. Eine betrifft den Kündigungsschutz in der Schweiz. Im internationalen Vergleich sei dieser sehr schlecht. Was ist anderswo besser?

In der Schweiz können Arbeitgebende Angestellte ohne Angabe von Gründen entlassen. Damit haben unsoziale Arbeitgeber ein unsichtbar wirkendes Machtmittel in der Hand, um ihre Belegschaft mundtot zu machen.

In anderen Ländern können missbräuchliche Kündigungen durch ein Gericht rückgängig gemacht werden. Es kann also zum Beispiel niemand entlassen werden, der sich für Lohngleichheit oder Arbeitssicherheit einsetzt oder sich gegen den Verstoss seines Arbeitgebers gegen das Arbeitsgesetz wehrt.

Hier sprechen sie aber nur die privaten Betriebe an. Im staatlichen Bereich ist doch eher das Gegenteil der Fall. Jedenfalls ist das Prozedere meistens ein langwieriges juristisches Seilziehen.

Da tragen Sie noch eine alte Vorstellung mit sich herum. Auch einem Bundesangestellten kann ohne grosse Hindernisse gekündigt werden. Der einzige Unterschied zum privaten Bereich besteht darin, dass der Bund seine Kündigung begründen muss. Da genügt aber der Hinweis im Kündigungsschreiben, dass der Bund auf Grund von Sparmassnahmen des Parlamentes die entsprechende Stelle streichen muss.

Eine zweite Petition geht an die kolumbianische Regierung und eine dritte an den Gouverneur einer chinesischen Provinz – beide betreffen Gewerkschaftler, die wegen ihres Engagements bedroht oder gefangen gehalten werden. Eine Unterschriftensammlung diesbezüglich – angesichts der Grössen- und Machtverhältnisse -, müsste man doch annehmen, ist für die Katz.

Überhaupt nicht! Die Unterschriftensammlungen sind meistens sehr erfolgreich. Die Regierungen spüren, dass eine Person, die sie im Gefängnis festhalten, von internationalen Organisationen beobachtet wird. Das lässt die Regierungen vorsichtiger werden. Und oftmals führt das zu Freilassungen. Solidarität zahlt sich aus. Darauf ist die Arbeitnehmerbewegung ausgerichtet.

Bruno Weber-Gobet, lic.theol. ist Leiter des Bildungsinstitutes für Arbeitnehmende beim Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse.
Gewerkschaften seit über 150 Jahren

Die ersten Arbeiterorganisationen der Schweiz wurden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gegründet. Die von der Verfassung von 1848 garantierte Versammlungsfreiheit liess sie aufblühen. Die heutige gewerkschaftliche Organisation in der Schweiz geht auf die Zeit des 1. Weltkrieges zurück.

Die Schweiz kennt gegenwärtig zwei grosse Dachorganisationen: den Schweizerischen Gewerkschaftsbund mit 17 Gewerkschaften und Travail. Suisse (ehemals Christlich-nationaler Gewerkschaftsbund CNG) mit 13 Gewerkschaften.

Die Dienstleistungen der Gewerkschaften umfassen Beratung und Schulung von Arbeitnehmenden, Konfliktschlichtung zwischen einem Arbeitnehmenden und einem Arbeitgeber ausserhalb der Gerichte und Aushandlung von fairen Gesamtarbeitsverträgen (in der Schweiz gibt es über 1000 GAV).
Geregelte Arbeitszeiten, bezahlte Ferien, Verbot der Kinderarbeit sind Errungenschaften, die der Gewerkschaftsbewegung zu verdanken sind. Die bestehenden Gewerkschaftsrechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte definiert (Uno 1948).

Aktionen der Acat Sense

Das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen oder ihr beizutreten, ist Teil der Menschenrechte, wie sie die Uno 1948 definierte – genauso wie das Versammlungsrecht oder das Recht auf freie Meinungsäusserung. In zahlreichen Ländern sind aber all jene, die sich für menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen einsetzen, in ihrer Existenz bedroht.

Darum ist der zum 21. Mal durchgeführte Menschenrechtstag den Gewerkschaftsrechten gewidmet. Er wird von verschiedenen Organisationen wie u.a. von der Acat (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter) organisiert. Die Acat Sense ist verantwortlich für die Aktion in Flamatt.

Drei Petitionen liegen auf

Während der Aktion werden die Anwesenden eingeladen drei Petitionen zu unterschreiben: Eine richtet sich an die Bundesparlamentarier und fordert bessere Kündigungsschutzmassnahmen.

Die zweite geht an die kolumbianische Regierung und die dritte an den Gouverneur einer chinesischen Provinz – beide betreffen Gewerkschaftler, die wegen ihres Engagements bedroht oder gefangengehalten werden. il

Flamatt: Mittwoch, 10. Dezember: Mahnwache mit Fackeln, 17.30 bis 18.30 Uhr vor der reformierten Davidkirche; anschliessend Teepause und Kontaktpflege im Begegnungszentrum Flamatt. 20.00 Uhr Öffentlicher Vortrag mit Diskussion im Begegnungszentrum der reformierten Kirchgemeinde. Es referiert Bruno Weber-Gobet.

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