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Keine Garderobe war vor ihm sicher

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Nicole Jegerlehner

FreiburgDie Anklageschrift liest sich wie ein Räuberroman in Stichworten: Nicht weniger als fünfzig Mal hatte ein Schweizer in Garderoben und Personalräumen Mäntel und Taschen durchsucht und Geld, Mobiltelefone und Ausweise gestohlen – einige der Diebstähle hat er zusammen mit drei Kollegen begangen. Zudem haben sie mehrere Male Hanf gestohlen und verkauft. Der heute 38-jährige Schweizer ging im ganzen Kanton auf Diebestour. So ist er in die Räume des Espace Gruyère in Bulle eingestiegen und hat einen Fernseher und ein Videogerät gestohlen – ein anderes Mal liess er Schnaps mitlaufen. Keine Turnhalle war vor ihm sicher: Zwischen 1996 und 2007 hat er ebenso in der Sporthalle Brunnenhof in Düdingen Geld gestohlen wie in Freiburg, Grolley und Bulle.

Die Anklageschrift gegen die vier Männer beinhaltet aber auch einen geplanten Raub auf eine Migros-Filiale. Sie wollten frühmorgens, wenn jeweils eine Türe für Lieferanten offen steht, den Tresor ausräumen. Dazu hatten sie bereits Gesichtsmasken aus Nylonstrümpfen gebastelt. Doch aus dem Raub wurde nichts: Die Männer wurden verhaftet. Die Polizei hatte in einem anderen Verfahren Hinweise auf die Taten der vier erhalten.

Drei wurden ausgewiesen

Gestern stand jedoch nur ein einziger Mann vor dem Strafgericht des Saanebezirks: Zwei türkische Brüder und ein Mazedonier sind wegen anderer Vergehen des Landes verwiesen worden, so dass nur der Schweizer anwesend war. Weil zudem die Verteidigerin der beiden Türken den Prozesstag verpasst hatte, urteilte das Gericht vorerst nur über die Straftaten des Schweizers und des Mazedoniers.

Mehr zugegeben als nötig

Er habe sich vorbildlich verhalten, sagte der Kantonspolizist, welcher den Schweizer verhört hatte: Er habe kooperiert und sogar Taten zugegeben, von denen die Polizei nichts gewusst habe. «Von 90 Prozent der Diebstähle hatten wir nicht einmal Kenntnis, geschweige denn einen Hinweis auf den Täter», sagte der Polizist. Er habe das Gefühl gehabt, dass der Angeklagte dieses Kapitel aus seinem Leben habe abschliessen wollen. Zum Raub meinte der Polizist: «Der Schweizer war nicht das Hirn der Bande, er ist eher ein Mitläufer.» Er könne aber nicht ausschliessen, dass er bei Drängen der anderen mitgemacht hätte.

Der Verteidiger des Schweizers hob hervor, dass sein Klient sich nun auf gutem Wege befinde, bald seine Freundin heiraten und eine Familie gründen wolle: «Er will einen neuen Weg einschlagen.»

Eine Strafe auf Bewährung

Der Staatsanwalt ging davon aus, dass der Schweizer bei der Vorbereitung des Überfalls die treibende Kraft gewesen ist: «Er hat sich Komplizen gesucht, die mit ihm den Raub durchziehen könnten.» Er forderte 18 Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf fünf Jahre. Ausserdem forderte er eine Begleitung durch die Bewährungshilfe: «Angesichts der hohen Zahl der Delikte und der langen Periode ist dies sinnvoll.» Für den Mazedonier, der das siebte Mal verurteilt wurde, foderte er eine Geldstrafe über sechzig Tagessätze.

Das Gericht unter der Leitung von André Waeber folgte in grossen Teilen den Anträgen des Staatsanwalts. Der ausgewiesene Mazedonier wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von sechzig Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt; er muss zudem die Verfahrenskosten tragen. Der Schweizer erhält eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bedingt auf drei Jahre – ohne Begleitung durch die Bewährungshilfe. Dazu kommen eine Busse von 500 Franken und die Verfahrenskosten. Er habe nun drei Jahre Zeit, um zu beweisen, dass er wirklich auf dem guten Weg sei, sprach Waeber dem Angeklagten ins Gewissen. Dieser wirkte sichtlich erleichtert, dass die Strafe bedingt ist und er seine neue Arbeitsstelle antreten kann.

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