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Keine Generalratssitzungen von zu Hause aus

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Der Staatsrat hatte sich dagegen ausgesprochen, dass Generalräte von zu Hause aus tagen können. Eine entsprechende Motion ist nun zurückgezogen worden.

Während der Corona-Pandemie hat das Kantonsparlament fast alle geplanten Sessionen abgehalten und es seinen Mitgliedern ermöglicht, auch von zu Hause an Debatten teilzunehmen. Es schuf dafür auch eine gesetzliche Grundlage.

Was für das Kantonsparlament möglich ist, sollte auch für Generalräte erlaubt sein. Dies dachten sich die Grossräte Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) und Francine Defferrard (Die Mitte, Villars-sur-Glâne). In einer Motion hatten sie darauf hingewiesen, die Rechtsgrundlage fehle, dass dies auch auf kommunaler Ebene möglich wäre. Und sie verlangten, dass die kantonale Gesetzgebung abzuändern sei, so dass auch ein Generalrat von zu Hause aus an den Sitzungen teilnehmen kann. 

In seiner Antwort empfahl der Staatsrat, diese Motion abzulehnen. Auch aus einer Vernehmlassung bei der Oberamtmännerkonferenz und beim Gemeindeverband ging hervor, dass eine Annahme und Umsetzung dieser Motion kurzfristig nicht wünschenswert sei. Losgelöst von der Covid-Thematik könne das Thema aber später im Zuge des E-Government geprüft und erörtert werden. 

Auf diese Antwort hin zog Marmier an der Grossratssitzung vom Dienstag die Motion zurück. «Mit Bedauern», wie er sagte. Der Syndic von Villars-sur-Glâne kritisierte aber einige Argumente des Staatsrats. So sei ein Generalrat nicht wie in der Antwort erwähnt mit einer Gemeindeversammlung gleichzusetzen. Und auch eine technische Lösung mit Zoom koste höchstens 15 Franken im Monat. Da die Sitzungen öffentlich seien, herrsche kein erhöhter Sicherheitsbedarf.

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