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Keine Gleichbehandlung bei Sozialhilfe

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«Im Seebezirk gibt es zwei Sozialkommissionen, welche die Fälle nicht unbedingt gleich beurteilen», sagt der Präsident ad interim des Sozialdienstes des Seebezirks, Heinz Schneider. Deshalb habe der Vorstand kürzlich an der Delegiertenversammlung die Zusammenlegung der beiden Kommissionen gefordert.

Bei den zwei Kommissionen handelt es sich um eine französischsprachige, die acht Gemeinden vertritt, und um eine deutschsprachige Kommission, der zwölf Gemeinden zugeordnet sind (siehe Kasten). Die Delegierten schickten den Antrag des Vorstands auf eine zweisprachige Kommission jedoch bachab (die FN berichteten). In einem Brief an den Interimspräsidenten hatten sich die französischsprachigen Gemeinden bereits zuvor dagegen gewehrt: Die Zweisprachigkeit sei nicht machbar.

Laut Schneider geht es aber um mehr als nur um das Sprachenproblem: «Die beiden Kommissionen sprechen die Sozialhilfe nicht immer gleich», so der Vorwurf Heinz Schneiders.

Ausnahme für Seebezirk

Der Sozialdienst des Seebezirks ist der einzige Sozialdienst im Kanton mit zwei Sozialkommissionen. Im Sozialhilfegesetz vom 14. November 1991 sei nur eine Kommission pro Sozialdienst vorgesehen, erläutert Schneider. «Der Staatsrat hatte hier eine Ausnahme gemacht.»

Wie die Erfahrung aus den zwei vergangenen Jahren jedoch gezeigt habe, beurteilten die französischsprachige Kommission und ihr deutschsprachiges Pendant die anfallenden Fälle unterschiedlich, schreibt der Vorstand in seinem Antrag zur Zusammenlegung. «Es werden zum Teil unterschiedliche Leistungen gesprochen», sagt Heinz Schneider. So könne es sein, dass jemand im deutschsprachigen Teil des Seebezirks Sozialhilfe erhalte, ihm diese bei einem Umzug in eine französischsprachige Gemeinde jedoch verwehrt bleibe. Oder umgekehrt.

Kann zu Rechtsfall führen

Das Gesetz sei jedoch klar, betont Interimspräsident Schneider, «und diese Situation kann irgendwann zu einem Rechtsfall gegen den Sozialdienst des Seebezirks führen». Mit einer zweisprachigen Sozialkommission würden Rechtsungleichheiten praktisch ausgeschaltet, argumentierte der Vorstand in seinem Antrag. Diese Ungleichheiten und weitere Probleme des Sozialdienstes des Seebezirks haben in den vergangenen zwei Jahren ihren Tribut gefordert: Verschiedene Sozialdienst-Angestellte haben gekündigt. «Wir haben immer noch ein paar Altlasten, inzwischen ist die Situation aber besser», sagt Heinz Schneider.

Auf dem Rücken anderer

 Unterdessen hätten alle Angestellten einen Vertrag und ein Pflichtenheft erhalten, an klaren Richtlinien werde gearbeitet, sagt Schneider.

«Es geht nicht an, dass nun das Problem Zweisprachigkeit auf dem Rücken des Personals und der Klienten ausgetragen wird.»

Sozialdienst des Seebezirks: Noch kein Präsident in Sicht

D ie französischsprachige Kommission behandelt die Anträge von Klienten aus den Gemeinden Barberêche, Bas-Vully, Courtepin, Cressier, Haut-Vully, Misery-Courtion, Villarepos und Wallenried. Die deutschsprachige Kommission kümmert sich um Klienten aus Courgevaux, Fräschels, Galmiz, Gempenach, Gurmels, Jeuss, Kleinbösingen, Lurtigen, Muntelier, Ried, Salvenach und Ulmiz. Das Amt des Sozialdienstpräsidenten ist zurzeit vakant. Eigentlich wäre der bisherige Interimspräsident Heinz Schneider für den Posten vorgesehen gewesen, doch es kam anders: Die Delegierten haben sich gegen ihn entschieden. «Wir wünschen eine zweisprachige Kandidatur», sagte Michel Bugnon, Syndic von Villarepos, an der Versammlung. Schneider versteht und spricht zwar auch Französisch, ist jedoch der Überzeugung, «dass jeder in seiner Sprache sprechen soll». «Es ist ein Armutszeugnis der Region, dass gewisse Gemeindevertreter die andere Sprache nicht verstehen.» emu

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