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Keine Gnade für die Täter im Fall Schmitten

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Autor: karin aebischer

Er zeigte keine Reue und fühlt sich nach wie vor unschuldig. Doch mit dem Hauptangeklagten im Fall Schmitten (siehe Kasten) hatte auch das Kantonsgericht kein Erbarmen. Richter Adrian Urwyler bestätigte gestern die unbedingte Strafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis, die das Strafgericht des Sensebezirks im März 2008 gefällt hatte. Der 22-jährige, ehemals im Mühlital in Schmitten wohnhafte Schweizer mit türkischen Wurzeln muss sich unter anderem der versuchten und vollendeten Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und der Förderung der Prostitution verantworten, begangen in der Wohnung seiner Eltern in Schmitten.

Opfer ist glaubwürdig

«Es gibt keinen Anlass, an den Aussagen des Opfers zu zweifeln», begründete Urwyler das Abweisen der Berufung. Für das Gericht ist klar, dass die sexuellen Handlungen ohne das Einverständnis des damals 17-jährigen Mädchens geschehen sind. Der Angeklagte hatte dies stets bestritten und deshalb den Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung beantragt.

Verliebtheit ausgenutzt

«Dreieinhalb Jahre ist eine hohe Strafe. Doch angesichts der Straftaten angemessen», erläuterte der Vorsitzende des Gerichts. «Sein Verschulden wiegt schwer. Er hat die sexuelle Unerfahrenheit, das Vertrauen und die Verliebtheit des Opfers zu Gunsten einer Gangbang (Gruppensex mit einer Mehrzahl männlicher Teilnehmer, Anm. d. Red.) miss-braucht.»

Adrian Urwyler bezeichnete den Angeklagten weiter als egoistisch und uneinsichtig. «Sie haben den Opfern grosses Unrecht angetan, dafür müssen sie jetzt geradestehen», sagte er zum 22-Jährigen, der während der Urteilsverkündung keine Reaktionen zeigte. Nach der Verhandlung war er nach einem kurzen Gespräch mit seinem Anwalt Tarkan Göksu schnell verschwunden. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt er auf freiem Fuss.

Rechtsanwalt Tarkan Göksu wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und erst dann entscheiden, ob er den Fall ans Bundesgericht weiterziehen wird, wie er am Donnerstagabend erklärte.

Keine Spur von Freispruch

Ebenfalls rekurriert hat ein 23-jähriger Kosovare, der wegen vollendeter und versuchter Vergewaltigung sowie sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 worden war. Er behauptete stets, am Gruppensex in der Schmittner Wohnung gar nicht teilgenommen zu haben, und forderte einen Freispruch. Doch auch dieser Rekurs hatte keine Chance.

Auf Antrag des heute 22-jährigen Opfers fand das Berufungsverfahren am Kantonsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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