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Keine gravierenden Umweltrisiken

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Keine gravierenden Umweltrisiken

Die Arbeiten am kantonalen Kataster belasteter Standorte gehen voran

Gravierende Fälle von Umweltverschmutzungen durch sanierungsbedürftige Betriebe sind im Kanton Freiburg unwahrscheinlich. Das Kantonale Amt für Umwelt erstellt einen Kataster belasteter Standorte. Potenziell betroffene Grundeigentümer sollen jetzt mittels Fragebogen einbezogen werden.

Von CAROLE SCHNEUWLY

Fast auf den Tag genau fünf Jahre alt ist die eidgenössische Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten, kurz Altlasten-Verordnung. Diese Verordnung verlangt von den Kantonen in einer ersten Phase, so genannte belastete Standorte zu erheben. Grundsätzlich werden drei Arten derartiger Standorte unterschieden: Erstens Ablagerungsstandorte, das heisst Deponien und andere Abfallablagerungen. Zweitens Betriebsstandorte, an denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wird. Und drittens durch ausserordentliche Ereignisse belastete Unfallstandorte. Letztere seien im Kanton Freiburg äusserst selten, hiess es gestern anlässlich einer Medienkonferenz der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion von Staatsrat Claude Lässer. Wichtiger sei die Erstellung eines Katasters der Ablagerungs- und der Betriebsstandorte. Dieser Kataster hat gemäss Bundesverordnung diejenigen Standorte zu inventarisieren, deren Verschmutzung feststeht oder sehr wahrscheinlich ist.

Spät industrialisiert, wenig gefährdet

Seit 1999 wird an der Erstellung des Katasters gearbeitet. «Gravierende Fälle hat man bisher keine entdeckt», betonte Claude Lässer. Solche seien im Kanton Freiburg mit seiner verspäteten Industrialisierung auch kaum wahrscheinlich. Altlasten aus dem frühen 20. Jahrhundert, wie sie in früh industrialisierten Regionen bestehen könnten, existierten hierzulande nicht. Unter Altlasten versteht man im Allgemeinen sanierungsbedürftige, belastete Standorte.

Die Inventarisierung der Ablagerungsstandorte ist vergleichsweise weit fortgeschritten, weil sie nebst der Analyse der Geländekarten und Recherchen in den kantonale Archiven vor allem auf Untersuchungen in den Gemeinden basiert. Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden sei sehr gut vonstatten gegangen, sagte Staatsrat Lässer. Die Anzahl potenziell verschmutzter Standorte habe schon beträchtlich reduziert werden können.

Loïc Constantin, Leiter der Abteilung Abfall und Altlasten beim Amt für Umwelt, unterstrich dies anhand von Zahlen. Von 1649 bewerteten Ablagerungsstandorten müssten 500 möglicherweise in den Kataster aufgenommen werden. Nur 150 erforderten wahrscheinlich weitere Untersuchungen, weil ein Risiko schädlicher oder lästiger Auswirkungen bestehe.

Deutlich grösser sind die Zahlen bei den Betriebsstandorten. Dies liegt daran, dass man hier mit den Erhebungsarbeiten noch viel weniger weit ist, da man auf die Mithilfe der Grundeigentümer angewiesen ist. Rund 1500 Eigentümer (1300 Standorte von ursprünglich 4147) werden zu diesem Zweck im September spezifische und detaillierte Fragebogen erhalten. Aufgrund ihrer Informationen soll dann über die Aufnahme des jeweiligen Grundstücks in den Kataster entschieden werden. Die Anzahl der Standorte werde dabei mit Sicherheit noch deutlich reduziert, betonten Lässer und Constantin. Auch von den katalogisierten Orten würden nur bei einem Teil weitere Untersuchungen erforderlich. Der weitaus grösste Teil der befragten Eigentümer (27 Prozent) kommt aus der Autobranche.

Vielseitiger Nutzen des Katasters

Raumplanungs- und Umweltdirektor Lässer hat an dem Kataster ein doppeltes Interesse: Einerseits sei die Sanierung von Altlasten ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Andererseits sei der Katalog auch aus wirtschaftlicher und raumplanerischer Perspektive von Nutzen, weil er negative Überraschungen bei Grundstückkäufen, Zonenerschliessungen oder Bauprojekten vermeiden helfe.

«Auch die befragten Eigentümer sollten an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert sein», sagte Lässer weiter. Seien nämlich zu wenig verlässliche Informationen verfügbar, würde der betroffene Standort gemäss dem schlimmstmöglichen Szenario eingestuft. Nur wenn die Besitzer alle benötigten Informationen lieferten, könnten unproblematische Betriebe zu den Akten gelegt werden. Aber auch im schlimmsten Fall bestehe für die Eigentümer ein Nutzen. Werde eine Gefahr entdeckt, könnten frühzeitig Massnahmen ergriffen werden, um Verschmutzungen zu vermeiden, für die andernfalls die Eigentümer die Verantwortung trügen.

Ein kantonaler Fonds?

Vor einer mangelnden Kollaboration hat Lässer deshalb keine Angst, auch wenn die Inhaber allfällige Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungskosten selber übernehmen müssen. Diese können allerdings unter Umständen auf den jeweiligen Verursacher abgewälzt werden. Kann ein Verursacher nicht ausfindig gemacht werden, könnte möglicherweise ein kantonaler Fonds in die Bresche springen. Die Idee, einen solchen Fonds zu schaffen, wurde schon in Zusammenhang mit der Ausarbeitung des kantonalen Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung von 1996 vorgebracht und dürfte nun erneut aufs Tapet kommen.

Der Kataster soll Anfang 2004 fertig gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die Betreiber informiert, welche Daten festgehalten werden. Wo notwendig, werden dann weitere Untersuchungen vorgenommen, um die Überwachungs- oder Sanierungsbedürftigkeit einzelner Standorte zu eruieren und eine Prioritätenliste zu erstellen.

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