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Keine härtere Strafe für Cabaretbetreiber

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 Im Rechtsstreit um den Betreiber der früheren Freiburger Cabarets «Plaza» und «Apollo 2000» hat die Freiburger Staatsanwaltschaft beim Bundesgericht eine Niederlage eingesteckt. Das Strafgericht des Saanebezirks hatte den Mann verurteilt, weil er die Tänzerinnen systematisch um einen Teil ihres Lohns betrogen hat. Dafür kassierte er eine bedingte Haftstrafe von 22 Monaten und wurde zur Zahlung einer Ersatzforderung von 30 000 Franken verurteilt (FN vom 31. 3. 2012). Dagegen legte die Staatsanwaltschaft vor dem Kantonsgericht Rekurs ein. Dieser wurde im August abgelehnt, worauf die Staatsanwaltschaft sich dem Rekurs einer ehemaligen Tänzerin anschloss. Die Staatsanwaltschaft Freiburg forderte insbesondere eine Verurteilung wegen Menschenhandels und Anstiftung zur Prostitution–und eine massive Verschärfung der Strafe auf drei Jahre Haft, davon eines unbedingt, sowie die Zahlung einer Ersatzforderung von 200 000 Franken. Das Bundesgericht lehnte dies ab, weil die Staatsanwalt- schaft Freiburg keinen eigenständigen Rekurs eingereicht hatte. bearbeitet von hw/FN

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