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Keine Hitzesubventionen für die Freiburger Landwirtschaft

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Der Sommer war von Hitze und Trockenheit geprägt. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Freiburger Landwirtschaft. Der Staatsrat hat sich Überlegungen über eine verstärkte finanzielle Unterstützung von notleidenden Betrieben gemacht. 

Wie viele Regionen in der Schweiz und in Europa sah sich der Kanton Freiburg diesen Sommer mit anhaltender Trockenheit und Hitze konfrontiert. Die Folgen der geringen Niederschläge und der hohen Temperaturen wirkten sich unter anderem auf die Landwirtschaft aus. Sie könnten finanzielle Folgen für einige Betriebe haben. Dies entgegnet der Staatsrat auf eine Motion der SVP-Grossräte Nicolas Kolly (Essert) und Lucas Dupré (Villargiroud). Hinzu komme, dass die Energiekrise und der Ukrainekrieg zu höheren Produktionskosten führten. Vor diesem Hintergrund würden die Stimmen lauter, die eine finanzielle Unterstützung für die Landwirtschaft forderten, um die Folgen der Hitze- und Trockenperiode abzufedern.

Der Staatsrat prüfe derzeit, ob eine Anpassung der Finanzhilfe nötig sei. Es gebe allerdings bereits entsprechende Bestrebungen. So sollen in den nächsten fünf Jahren A-fonds-perdu-Beiträge geleistet werden, um bestehende Unterstützungen zu verstärken und so Strukturverbesserungen zu ermöglichen. Dies soll über eine Erhöhung des Beitragssatzes des Kantons für Wasserversorgungsprojekte von Alpbetrieben geschehen. Hinzu kommen in den nächsten sechs bis zehn Jahren zusätzliche sechs Millionen Franken für Bewässerungsprojekte.

Die Forderung der Motion, ein Dekret über eine finanzielle Unterstützung der Freiburger Landwirtschaft in der Höhe von zehn Millionen Franken auszuarbeiten, weist der Staatsrat jedoch zurück. 

Folgen der Trockenheit noch nicht abschätzbar

Der Staatsrat begründet die Ablehnung der konkreten Forderung einerseits damit, dass die Folgen der Hitze- und Trockenperiode für die Landwirtschaft noch nicht verlässlich eingeschätzt werden konnten. Das Jahr 2021, das ebenfalls ein Extremwetterjahr war, habe gezeigt, dass sich das landwirtschaftliche Einkommen auch in Jahren mit schlechteren Ernteerträgen erhöhen könne. 

Ausserdem sei das Ausmass der Trockenheit im Sommer 2022 zwar gross gewesen, aber nicht mehr so ungewöhnlich. Es gehöre zur landwirtschaftlichen Tätigkeit, sich an veränderte Klimabedingungen anzupassen. 

Bei der Trockenheit handle es sich zudem nicht wie bei der Covid-Krise um eine vom Staat verordnete Schliessung, und die wenigsten Betriebe seien allein deshalb direkt in ihrer Existenz bedroht. Der Staat könne nicht zu einer «Versicherung für alle Risiken» werden und eine Intervention falsche Anreize setzen. 

Bereits Massnahmen ergriffen

Der Staatsrat erinnert an die existierenden Instrumente zur Unterstützung der Landwirtschaft. So erhalte diese jährlich kantonale Subventionen von 14 Millionen Franken und Bundessubventionen in der Höhe von 203 Millionen Franken.

Diesen Sommer seien zudem mehrere Sofortmassnahmen ergriffen worden. So sei die Wasserversorgung der Alpen durch die Armee in der Höhe von etwa einer halben Million Franken unterstützt worden. Die Beweidung extensiv genutzter Wiesen seien genehmigt und die Vorschriften für den regelmässigen Auslauf im Freien bei Futtermangel gelockert worden. 

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