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Keine höheren Zulagen für Freiburger Familien

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Familien- und Geburtszulagen können gerade für die Bevölkerung mit knappem Budget eine zentrale Unterstützung sein. Doch aktuell seien sie hoch genug, so das Verdikt des Staatsrats.

Die Familien- und die Ausbildungszulagen seien im Kanton Freiburg schon hoch genug, findet der Staatsrat. Deshalb sei eine Erhöhung nicht angemessen, zumal die Pandemie die wirtschaftliche Situation gerade für die Unternehmen und die Selbstständigerwerbenden zusätzlich erschwere. So antwortet die Kantonsregierung auf eine Anfrage der SP-Grossrätinnen Chantal Pythoud-Gaillard (Bulle) und Martine Fagherazzi (Ecuvillens, ausgetreten).

Diese argumentieren in ihrer Motion, dass Waadt und Genf mit 300 Franken höhere Familienzulagen auszahlen als Freiburg mit 265 Franken. Bei den Ausbildungszulagen sei der Unterschied mit 360 und 400 Franken gegenüber 325 Franken sogar noch höher. Sie stellen sich einen Basisbetrag von 300 Franken für die Kinderzulage und von 360 Franken für die Ausbildungszulage vor; bei zusätzlichen Kindern solle es einen Bonus geben.

Das Ziel der Motionärinnen ist die Unterstützung von Familien mit Kindern, insbesondere von Alleinerziehenden. Gerade sie würden von der Erhöhung profitieren, so das Argument. Auch die Geburts- und Adoptionszulage würde von 1500 auf 2000 Franken erhöht.

Immer unter den «top drei»

Der Staatsrat rechnet vor, dass Freiburg die Beiträge ausgehend vom Basisbetrag des Bundes von 200 Franken in den letzten 20 Jahren vier Mal um total 65 Franken erhöht hat. Während sechs Kantone tatsächlich ähnlich hohe oder höhere Beiträge für Kinder haben, liege die Mehrheit der Kantone darunter. Acht Kantone zahlen sogar nur den Mindestbetrag von 200 Franken aus, darunter auch Zürich. Ein ähnliches Bild zeige sich bei den Ausbildungszulagen. Zulagen für die Geburt oder die Adoption kennen laut einer Aufstellung des Staatsrats nur neun von 26 Kantone. Nur zwei Kantone bezahlen dafür höhere Beiträge als Freiburg.

Unter dem Strich, so argumentiert der Staatsrat, liege der Kanton Freiburg schweizweit also immer im obersten Drittel, was die Höhe der Zulagen betrifft.

Aktuell 202 Millionen Franken

Freiburger Familien erhalten aktuell rund 202 Millionen Franken an Familienzulagen, davon sind 139 Millionen Franken Kinderzulagen, 59 Millionen Franken Ausbildungszulagen und 4 Millionen Franken Geburtszulagen. Sollten die Beiträge wie gewünscht um je 35 Franken respektive um 500 Franken bei der Geburtszulage erhöht werden, wie dies die Grossrätinnen fordern, steige der auszuzahlende Betrag laut dem Staatsrat um 30,5 Millionen Franken. Diese Kosten müssten auf die Wirtschaft und zu einem Teil auch der Kantonsverwaltung als Arbeitgeberin überwälzt werden.

Der Staatsrat weist darauf hin, dass die letzte Erhöhung der Zulagen und somit der Beiträge der Arbeitgebenden erst gerade, nämlich 2020, durchgeführt wurde und die Wirtschaft schon belaste. Eine weitere Erhöhung würde dazu führen, dass die Freiburger Arbeitgebenden die höchste Belastung unter den Kantonen hätten. Und dies bei einer verhältnismässig niedrigen Gesamtlohnsumme und unter dem Eindruck der Pandemie, welche der Wirtschaft einigen Schaden zugefügt habe. «Eine zusätzliche Belastung der Unternehmen und Selbstständigerwerbenden durch eine Erhöhung der Beiträge erscheint in der gegenwärtigen Situation nicht angemessen.»

Eigentlich gut, aber…

Der Staatsrat anerkennt zwar den Nutzen und die entlastende Wirkung dieser Zulagen für Familien. Wegen der ohnehin schon relativ hohen Zulagen, und weil er sich schliesslich im Rahmen einer anderen Diskussion zu einem Moratorium bei den Familienzulagen für einige Jahre verpflichtet hatte, findet er aber eine Erhöhung nicht zweckmässig und schlägt dem Grossen Rat die Ablehnung der Motion vor.

Familienzulagen

Von Kanton zu Kanton verschieden

Ein Rahmengesetz des Bundes regelt Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen. Die monatlichen Beiträge gelten für den Unterhalt von Kindern bis 16 Jahre und für die Ausbildung nach der Volksschule bis spätestens zum 25. Altersjahr. Das Bundesgesetz sieht für alle Kantone ein Minimum von 200 für Kinder- und 250 Franken für Ausbildungszulagen vor. Die Kantone können mit ihren Beiträgen höher gehen und weitere Zulagen auslegen. So kennen acht Kantone die Basiszulage für Kinder von 200 Franken, drei Kantone schütten 220 Franken aus, sechs 230 Franken und zwei 240 Franken. Drei Kantone sind mit 275 Franken etwas höher als Freiburg und drei Kantone zahlen 300 Franken. Es ist zu beachten, dass einige Kantone ab dem dritten Kind etwas höhere Kinderzulagen bieten. Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende finanzieren die Beiträge. fca. 

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