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Keine höheren Freibeträge für Heimbewohner

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Wer dauernd oder längere Zeit in einem Heim oder Spital lebt und Ergänzungsleistungen bezieht, hat im Kanton Freiburg Anspruch auf einen Freibetrag für persönliche Auslagen von 320 Franken im Monat. Die Grossratsmitglieder André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen) und Bernadette Mäder-Brülhart (CSP, Schmitten) wollten vom Staatsrat wissen, wieso dieser Betrag seit 1971 nicht angepasst worden sei.

Der Staatsrat antwortet auf das Postulat, der Betrag sei sehr wohl angepasst worden. Der Freibetrag sei erst 1987–und nicht 1971–eingeführt worden und habe damals 200 Franken betragen. 1990 sei der Betrag auf 300 Franken erhöht worden, 1993 auf 320 Franken. Seither habe der Staatsrat sich mehrmals mit der Höhe des Betrags beschäftigt, jedoch jeweils beschlossen, ihn auf 320 Franken zu belassen.

Im Schweizer Schnitt

Der Staatsrat hat festgestellt, dass der Freibetrag im Kanton Freibug im Schweizer Durchschnitt liegt. 2013 zahlte Zug als Spitzenreiter 534 Franken aus, im Tessin gab es 190 Franken. In neun Kantonen waren die Ansätze tiefer, in Uri gleich hoch und in 15 Kantonen höher als im Kanton Freiburg. Der Betrag sei daher «nach wie vor vertretbar und angemessen», schreibt der Staatsrat.

Laut Kantonsregierung werden Freibeträge heute für andere Zwecke benutzt als bei deren Einführung. Zu Beginn seien Personen in Heimen gewesen, die kaum auf Betreuung angewiesen waren. Heute jedoch lebten vor allem Personen in Heimen, die kaum autonom sind. Zudem seien heute mehr Auslagen im Pensionspreis inbegriffen als früher. Damit gäben die Heimbewohner heute eher weniger für persönliche Bedürfnisse aus–und der Betrag müsse auch darum nicht angehoben werden. njb

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