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Keine längeren Fristen für die Schuldentilgung

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Der Staatsrat sieht keine Notwendigkeit, die Fristen für die Abschreibung von Infrastrukturkosten zu verlängern. Der Düdinger CVP-Grossrat Markus Bapst hatte ihn in einer Anfrage auf die grosse Belastung der Gemeinden durch höhere Rückzahlungen aufmerksam gemacht. Zumal parallel zur Schuldentilgung die Gemeinden nicht selten auch einen Erneuerungsfonds für die Anlagen finanzierten. Bapst bezog sich dabei auf die Norm, wonach beispielsweise die Investition in das Trinkwassernetz jährlich zu vier Prozent abgeschrieben wird, das heisst während 25 Jahren. Angesichts der meist längeren Lebensdauer dieser Infrastrukturen findet Bapst, dass die Dauer zu kurz angesetzt ist.

Zum eigenen Wohl

Der Staatsrat räumt ein, dass die Regelung schon einige Jahre auf dem Buckel habe und damals, 1981, sicher noch stimmig gewesen sei. Denn die «Gemeindeverschuldung galt als besorgniserregend und die Bilanz enthielt oft noch abzuzahlende Schulden von Gütern, die ihren ganzen Wert verloren hatten», führt der Staatsrat aus. Deshalb sei Vorsicht angesagt gewesen.

Der Staatsrat teilt mit, dass die Regelung ohnehin bald angepasst werde. Die Abschreibungssätze und die Schuldenkontrolle der Gemeinden werden dabei überprüft. Und die Frage der Lebensdauer werde bereits heute berücksichtigt. Der Staatsrat hält ergänzend fest, dass die Rückzahlung ja nicht das Objekt an sich betreffe, sondern die Finanzierung, also die Schulden.

Ein Aufschub bei der Rückzahlung sei zwar für die Gemeinderechnung eine Entlastung, gefährde aber zugleich die Finanzierung weiterer Infrastrukturprojekte, so der Staatsrat. In einzelnen Fällen werde die Abschreibungsquote ohnehin relativiert, wenn die Gemeinden zum Beispiel ausreichende Liquidität oder Reserven nachweisen könnten. fca

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