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Keine Lockerung bei der kalten Progression

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Freiburg Ein jährlicher vollständiger Ausgleich der kalten Progression (Anpassung der Einkommenssteuersätze an die Teuerung) geht dem Staatsrat zu weit. Das heutige Vorgehen, bei dem der Grosse Rat einen Bericht erhält und diesen zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs nutzt, sei flexibler. Aufgrund der letztjährigen hohen Inflationsrate von 2,4 Prozent könne man nicht einfach auf andere Jahre schliessen. Gerade für die nächste Periode des zu erwartenden Konjunkturrückgangs müsse mit tieferen Inflationszahlen gerechnet werden.

In seiner Motion verlangt der SVP-Abgeordnete Peiry vom Staatsrat die Überprüfung der geltenden Vorschriften zur kalten Progression. Als mögliches Beispiel nennt er einen alle drei Jahre durchgeführten automatischen Ausgleich. Zuvor soll allerdings das Gespräch mit dem Freiburger Gemeindeverband gesucht werden, da die Gemeinden hauptsächlich von einer Änderung betroffen wären.

Nun liegt der Ball beim Parlament. pj

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