Bösingen Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Freiburg vom Februar 2008 bestätigt. Damit kann ein Landwirt aus dem Weiler Vogelshus auf seinem Betrieb keinen Schweinemaststall errichten. Bereits das Verwaltungsgericht hatte geltend gemacht, der Stall führe zu einer grossen Beeinträchtigung der Umgebung und wirke wie ein Fremdkörper in der Landschaft. Das Bundesgericht wies nun eine Beschwerde des Landwirten ab. Dieser zeigt sich nun sehr enttäuscht. ak
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