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Keine Milch aus Abländschen für Gruyère

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Zwischen dem Freiburger Bergdorf Jaun und dem Berner Weiler Abländschen im Jauntal liegen 7,7 Kilometer Autofahrt. Trotz der Nähe und ähnlicher geografischer Gegebenheiten darf die Milch der Bauern aus Abländschen im Gegensatz zu jener aus Jaun nicht zu Gruyère mit der geschützten Ursprungsbezeichnung AOP verarbeitet werden. Dieses Urteil hat das Bundesgericht gestern veröffentlicht. Es stützt damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai (die FN berichteten).

Der aktuelle Bundesgerichtsentscheid geht auf einen Rekurs des ehemaligen Jauner Käsers zurück, der sich dagegen wehrt, dass die ehemals von ihm verarbeitete Milch der Bauern aus Abländschen nicht für die Produktion von Gruyère AOP* verwendet werden darf. Die Interkantonale Zertifizierungsstelle hatte ihm nach einer Kontrolle im Jahr 2010 mitgeteilt, dass er gegen das Pflichtenheft des Gruyère verstosse, wenn er Milch aus Abländschen für dessen Produktion verwende. 84 Käselaibe, die inzwischen eingeschmolzen wurden, sind daraufhin deklassiert worden.

Argument der Nähe

Gemäss Pflichtenheft umfasst das geografische Gebiet des Gruyère die Kantone Freiburg, Waadt, Neuenburg und Jura sowie die Bezirke Courtelary, La Neuveville, Moutier und die bernischen Gemeinden Ferenbalm, Guggisberg, Mühleberg, Münchenwiler, Rüschegg und Wahlern. Abländschen zählt nicht zum offiziellen Produktionsgebiet. Dennoch fand der Käser, die Milch aus Abländschen könne für die Gruyère-Produktion verwendet werden, da Abländschen und das freiburgische Jaunpassgebiet topografisch eine einheitliche Gegend bilden würden. Es herrschten dieselben natürlichen Einflüsse, argumentierte der Beschwerdeführer, deshalb verleihe die Milch aus Abländschen dem Gruyère dieselben Eigenschaften wie Milch von Vieh auf der freiburgischen Seite der Kantonsgrenze. Zudem sei Abländschen seit jeher auf Jaun ausgerichtet.

 Das Bundesgericht stellt wie die Vorinstanz nicht in Abrede, dass die in Abländschen produzierte Milch in qualitativer Hinsicht mit jener aus Jaun vergleichbar ist. «Dabei handelt es sich allerdings nicht um das entscheidende Kriterium», heisst es im Urteil. Es komme darauf an, ob die Vorgaben des Pflichtenhefts des Gruyère eingehalten würden, und dies sei klar nicht der Fall. Zudem bestehe in Abländschen im Gegensatz zu Jaun keine Tradition für die Herstellung von Gruyère.

Die Wirbelsäule des Käses

Philippe Bardet, Direktor der Sortenorganisation des Gruyère AOP, zeigt sich auf Anfrage erleichtert über den Bundesgerichtsentscheid. Er betont, wie wichtig es sei, dass die Prinzipien des Pflichtenhefts eingehalten würden. «Das Pflichtenheft ist die Wirbelsäule des Gruyère AOP.» Es gäbe den Konsumenten und Produzenten Sicherheit und sei deshalb nicht zuletzt entscheidend für die Höhe des Milchpreises. Dieser liegt aktuell bei 85 Rappen pro Liter Milch, jener für Silomilch bei rund 50 Rappen. «Klar verstehe ich deshalb, dass die Bauern in Abländschen damit nicht zufrieden sind», so Bardet. Die Gruyère-Zone müsse aber klar definiert bleiben.

Das Herstellungsgebiet war 1992 in der Gruyère-Charta erstmals genau abgegrenzt worden, da immer mehr Emmentaler-Käsereien aus der Deutschschweiz wegen der Absatzschwierigkeiten auf Gruyère umstiegen und es dafür nur eine einfache Genehmigung gebraucht hatte. Die traditionellen Gruyère-Produzenten wollten die Grenzen des Herstellungsgebiets klar bestimmen. Es sind dieselben des heutigen Pflichtenhefts.

«Ist diskriminierend»

Der betroffene Käser erklärt gegenüber den FN, dass er diese Regelung gegenüber den Bauern aus Abländschen diskriminierend finde, deshalb habe er gegen den Entscheiddes Bundesverwaltungsgerichtsrekurriert, und nicht aus persönlichen Interessen oder weil er etwas gegen die Sortenorganisation habe. Er bewirtschaftet die Käserei in Jaun seit Januar 2015 nicht mehr, da ihm die Genossenschaft gekündigt hatte (die FN berichteten). Zum aktuellen Bundesgerichtsurteil will er als Beschwerdeführer keine Stellung nehmen. «Ich habe das Urteil noch nicht gelesen.» Ihm werden Gerichtskosten von 3000 Franken auferlegt, und er muss eine Parteientschädigung von 4000 Franken bezahlen.

Zurzeit wird die Milch der Käsereigenossenschaft Jaun in Charmey zu Gruyère AOP verarbeitet, da noch kein Nachfolger für den Käser gefunden werden konnte. Die Milch aus Abländschen, 250 000 Millionen Liter pro Jahr, wird dabei gemäss Genossenschaftspräsident Michael Cottier in einem externen Tank gelagert, von Cremo abgeholt und in einen Industriemilchkanal geführt. Insgesamt produziert die Genossenschaft 2,15 Millionen Liter Milch pro Jahr.

*Im Bundesgerichtsurteil ist immer von Gruyère AOC die Rede. Das Schutzsiegel heisst aber seit 2013 AOP und wurde damit den EU-Standards angepasst.

Streit um neue Käserei : Bardet hofft, dass das Urteil etwas bewirkt

D ie Käsereigenossenschaft Jaun und Umgebung plant eine neue Käserei, ist sich intern aber nicht über deren Standort einig, weshalb sich einige Mitglieder in den Haaren liegen (FN vom 26. August). Genossenschaftspräsident Michael Cottier und zwölf weitere Mitglieder sind für einen Neubau beim Parkplatz der Bergbahnen, zehn andere wollen den Käseladen mit Käsekeller an der Jaunpassstrasse kaufen und dort eine Käserei anbauen. Für diese Variante spricht sich auch der Jauner Gemeinderat aus und hat ein negatives Gutachten zur Baueingabe für die neue Käserei auf dem Bahnen-Parkplatz abgegeben. An dieser Situation habe sich nichts geändert, sagt Michael Cottier auf Anfrage. «Es laufen immer wieder Sitzungen und Diskussionen. Momentan kann ich nichts Weiteres dazu sagen.» Philippe Bardet, Direktor der Sortenorganisation des Gruyère AOP, hofft, dass das aktuelle Bundesgerichtsurteil etwas Ruhe in die Sache bringt und die Genossenschafter in Zukunft an einem Strick ziehen. Bis Anfang 2018 muss die neue Käserei stehen, sonst wird den Jaunern das Gruyère-Kontingent entzogen. ak

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