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Von der SBB auf die Strasse gestellt

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Nun fahren sie also, die neuen Doppelstockzüge (FV-Dosto) der SBB. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass sie jeweils über mindestens eine Einsteigerampe verfügen müssen, deren Neigung nicht mehr als 15 Prozent betragen darf. Zum Vergleich: der Jaunpass hat 14 Prozent maximale Neigung, die Rampe im Bahnhof Freiburg 12 Prozent. Mit meinem Rollstuhl komme ich in den Zug hinein, da brauche ich die Arme nicht für den Vortrieb und kann mich abstützen. Aber raus? Ich würde auf den Hinterkopf fallen, da ich wegen der Querschnittlähmung keine Rumpf­stabilität besitze. Die Bedienungshinweise des Rollstuhls sind klar: Die Stabilität ist bis 10,5 Prozent Neigung gewährt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil zur Beschwerde der Organisation Inclusion Handicap eine EU-Verordnung (TSI PRM) vor das Schweizer Behindertengleich­stellungsgesetz (BehiG) gestellt und ignoriert, dass selbst die TSI-PRM die maximale Neigung, bei der sich ein Rollstuhl stabil bewegen lässt, bei 10,5 Prozent festlegt. Gemäss BehiG müssen Behinderte, die in der Lage sind, den öffentlichen Raum autonom zu benützen, auch Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs autonom beanspruchen können. Mit dem neuen Urteil werden nun in den Schweizer Zügen Rampen möglich, die nicht sicher und selbstständig befahren werden können. In der EU ist die Autonomie nicht gefordert, weshalb – mithilfe Dritter – 15-Prozent-Rampen erlaubt sind. Wie unsicher und herabwürdigend solche Hilfe von aussen sein kann, erfuhr ich, als ich von der SBB im Zug vergessen wurde und mir dann vorgeworfen wurde, ich hätte mich am Ausgangsbahnhof vom SBB-Mitarbeiter in den falschen Wagen «einladen» lassen.

Das neue Urteil des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht neben dem BehiG auch den Anforderungen des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Es hält eine netzweite autonome ÖV-Benützung nur möglich für mobilitätseingeschränkte Personen, die Rampen mit einer Neigung von zwölf Prozent überwinden können. Ich bin autonom. Wie genau soll ich nun im neuen Zug selbstständig die zusätzlichen drei Prozentpunkte Neigung schaffen? In meinem Berufsalltag als Architektin wird übrigens noch strenger gemessen: Sechs Prozent fordern die Schweizer Baunormen. Ausnahmen bis maximal zwölf Prozent Neigung sind nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Es ist durchaus möglich, ohne Zusatzkosten hindernisfreie und kundenfreundliche Züge zu bauen. Die Schweizer Firma Stadler kann das. Ironischerweise fahren solche, auch in der Schweiz zertifizierten Züge, nur im EU-Raum.

Die SBB-Besteller haben übrigens beim Kaufentscheid der Züge nicht nur meine Autonomie der euro­päischen Verordnung TSI PRM geopfert. Auch andere Unzulänglichkeiten des FV-Dosto, beispielsweise das abweichende Raumprofil, das zu den schmalen Treppen und den dürftigen Gepäckablagen führte, sind der EU-Norm geschuldet. Viele Reisende werden dies in den Pendlerzeiten noch zu spüren bekommen. Grund dieses Raumprofils: Unser grösster Zug, konzipiert für die am meisten frequentierten Linien der Schweiz, soll nach den Vorstellungen der SBB wie eine eierlegende Wollmilchsau auch im Ausland eingesetzt werden. Es gibt jedoch weder konkrete Projekte noch einen Auftrag des Bundes in dieser Richtung. Und die erst kürzlich erteilte Bewilligung des BAV für die FV-Dosto-Züge lässt im Gegensatz zum Stadler-Dosto ausschliesslich einen Einsatz in der Schweiz zu.

Wie schwellenfrei die SBB aus eigener Perspektive ist, hat CEO Andreas Meyer erst kürzlich erklärt. In einem Interview wird Meyer zitiert, er nutze mit seinem geh­behinderten Vater das Auto, weil dies unkomplizierter sei.

Die SBB wirbt mit dem Slogan «Unterwegs zuhause». Ob sich Meyers Vater, ein ehemaliger Bähnler, wohl auch so fühlt, als wäre er auf die Strasse gestellt worden?

«Kernaussage Spezial. Wenn KA direkt unter Lead platziert wird, Spalte mit Weissraum füllen.»

Vorname Name

Funktion

Ursula Schwaller

Architektin

Ursula Schwaller ist siebenfache Paracycling-Weltmeisterin, Architektin und Vizepräsidentin der Stiftung «Denk an mich». Sie ist 42 Jahre alt und wohnt in Düdingen.

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