Beitrag an Sanierung von Altlasten
In einer Motion hatten die beiden Grossräte Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers) und Jean-Louis Romanens (CVP, Sorens) vorgeschlagen, der Kanton sollte die Sanierung von gewissen Altlasten finanziell fördern können. Sie dachten dabei in erster Linie an die Schiessanlagen, müssen doch die Kugelfänge in nächster Zeit saniert werden. Der Staatsrat hat soeben seine Antwort veröffentlicht und empfiehlt dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen.
Kostendruck verringert
Die Regierung erinnert dabei daran, dass das Bundesgesetz über den Umweltschutz bereits Abgeltungen für bestimmte Massnahmen im Zusammenhang mit belasteten Standorten und Schiessanlagen vorsieht. Die Bundeshilfe betrage 40 Prozent der anrechenbaren Kosten. Das vom Bund eingeführte Abgeltungssystem im Bereich alte Deponien für Siedlungsabfälle und Schiessanlagen sei befriedigend.Zudem beruhigt der Staatsrat die beiden Motionäre, was den Zeitplan der Sanierungen anbelangt. Nach dem neuesten Stand der Gespräche auf Bundesebene könne von einer Fristerstreckung auf 2012 ausgegangen werden. So würde der Kostendruck für die Gemeinden und Schützenvereine verringert. Die eigentliche Sanierung der Kugelfänge werde sich über eine Generation erstrecken. Aus Gründen des Gewässerschutzes müssten gewisse Anlagen allenfalls rascher saniert werden. Das treffe im Kanton lediglich auf neun Anlagen zu.
Instrumentarium reicht
Der Staatsrat ist deshalb der Ansicht, dass die heute verfügbaren Instrumente ausreichen, um die Massnahmen durchzusetzen. Kantonssubventionen für belastete Standorte seinen bis anhin keine vorgesehen. Schliesslich teilt er die Meinung der Motionäre nicht, dass der Kanton im Falle der Schiessanlagen eine Mitverantwortung als Verursacher trage. wb