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Keine neue KGV-Abstimmung

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Das Kantonsgericht anerkennt das Resultat der Abstimmung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung vom Mai. Eine Beschwerde hatte kritisiert, das Pro-Lager habe die Kampagne mit unlauteren Mitteln geführt. Das Gericht ist der Ansicht, die freie Meinungsbildung sei gewährleistet gewesen.

uh/Bild ae/a

Bericht Seite 3

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