Das Kantonsgericht anerkennt das Resultat der Abstimmung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung vom Mai. Eine Beschwerde hatte kritisiert, das Pro-Lager habe die Kampagne mit unlauteren Mitteln geführt. Das Gericht ist der Ansicht, die freie Meinungsbildung sei gewährleistet gewesen.
uh/Bild ae/a
Bericht Seite 3