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Keine Organentnahme ohne Zustimmung

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Meinungsbeitrag zur Abstimmung vom 15. Mai 2022 über das Transplantationsgesetz

Der eigene Körper gehört zum Persönlichsten, was der Mensch hat. Daher braucht es zu jeder medizinischen Handlung, selbst zu einer Blutentnahme oder Impfung, eine ausdrückliche Zustimmung. Bei grösseren Eingriffen braucht es sogar eine Unterschrift. Bereits Kindern lernt man, dass sie fragen müssen, wenn sie etwas haben wollen. Einem Menschen dürfen keine Organe entnommen werden, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Der Zweck heiligt nicht die Mittel, denn die Organe können nicht einer kalten Leiche entnommen werden. In der Regel werden die Organe von Hirntoten verwendet. Nach Gesetz sind diese Menschen zwar tot, biologisch ist aber nur 3 Prozent des Körpers tot und 97 Prozent lebt noch. Darum sage ich Nein zum neuen Transplantationsgesetz.

Kommentar (1)

  • 02.05.2022-Idda Kern, Niederbüren

    Ich meine, dass niemand ein Anrecht auf Teile meines Körpers hat. Ich allein darf bestimmen, wann ich als tot gelten soll und ob ich ein Organ spenden möchte. Eine Spende kann nicht erzwungen werden. Wenn Franz Immer von Swisstransplant sagt, dass Organe spenden irgendwann zur Normalität wird muss sich das BAG einiges einfallen lassen. Die Widerspruchslösung missachtet ganz klar unsere in Art. 8 und 10 der Bundesverfassung garantierten Rechte. Herrn Immer und den Grossteil unserer Parlamentarier*innen stört das scheinbar nicht. Schützen wir uns darum selber und sagen NEIN am 15. Mai.
    Idda Kern, 9246 Niederbüren

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