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Keine Parkplätze mehr am engen und steilen Lorettoweg

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Drei Meter und 55 Zentimeter: So schmal ist der Lorettoweg an seiner engsten Stelle. Trotzdem haben an dem steilen Weg, der von Bürglen in die Freiburger Unterstadt führt, immer Autos geparkt. Doch im März 2014 entschied der Freiburger Gemeinderat, diese Parkplätze zwischen dem Lorettoweg 1 und der Oberen Matte 42 aufzuheben: Die Feuerwehrautos und die Fahrzeuge der Müllabfuhr hatten Mühe, den engen Weg zu befahren, wenn dort Autos parkten.

Anderswo extra verengt

Neun Anwohnerinnen und Anwohner reichten gegen dieses Ansinnen Rekurs ein. In den letzten fünfzig Jahren seien dort immer Autos stationiert gewesen, ohne dass dies den Fahrzeugen der Stadt Probleme bereitet habe, argumentierten sie. Anderswo in der Stadt lasse der Gemeinderat Strassen extra enger gestalten, damit die Autos langsamer fahren; also sollte der enge Lorettoweg doch auch kein Hindernis sein. Die Anwohnerinnen und Anwohner betonten zudem, in ihrem Alter – zwischen 65 und 85 Jahren – sei es für sie wichtig, weiterhin vor ihrem Haus parkieren zu könnten. Die Häuser verfügen über keine Parkplätze oder Garagen.

Samt Simulation

Der Oberamtmann des Saanebezirks wies den Rekurs der Anwohner ab; sie zogen den Fall vor das Freiburger Kantonsgericht. Doch auch dieses hat nun kein Gehör für die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner des Lorettowegs. Es sei von öffentlichem Interesse, dass die Feuerwehr, aber auch die Müllabfuhr durch den Lorettoweg fahren könnten. «Es gibt keinen Anlass, an den Aussagen der Feuerwehr und der Werkhofangestellten zu zweifeln, dass das Durchkommen oft schwierig ist.» Die Fahrzeuge seien heute 20 Zentimeter breiter als früher. Darum stellten die parkierten Autos ein Hindernis dar. Der Lorettoweg sei nicht nur eng, sondern auch steil; zudem verschärfe eine Kurve die Problematik. Das habe auch eine Simulation gezeigt, die der Oberamtmann bei seinen Abklärungen habe durchführen lassen.

Auch die technischen Vorschriften sprächen gegen die Parkplätze: So gingen Normen davon aus, dass ein seitliches Parkieren ab einer Strassenbreite von fünfeinhalb Metern sinnvoll sei. Der Lorettoweg sei an einer Stelle so breit: Auf der Höhe der Hausnummer 4. Dort habe die Stadt Freiburg denn auch einen Parkplatz eingerichtet. Das Kantonsgericht schreibt in seinem Entscheid, es sei sich bewusst, dass die Anwohnerinnen und Anwohner es als Nachteil empfänden, dass die Parkplätze direkt vor ihren Häusern aufgehoben wurden. «Es gibt aber kein Recht darauf, vor seinem Haus auf öffentlichem Grund parkieren zu können.» Zudem gebe es zwei öffentliche Parkplätze in kurzer Gehdistanz, oberhalb und unterhalb des Weges.

Auch das Argument, die Stadt lasse andere Strassen ver­engen, lässt das Kantonsgericht nicht gelten: «Diese Hindernisse versperren den Feuerwehrautos den Weg nicht.»

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 603 2016 120

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