Freiburg Wer mit einem Pocket Bike genannten Miniatur-Motorrad oder einem Dünenfahrzeug im Kleinformat (Mini Quads) auf der Strassen erwischt wird, muss mit einer Busse rechnen. Denn es ist verboten, mit diesen oder ähnlichen Fahrzeugen auf den öffentlichen Strassen herumzufahren. Wie die Freiburger Kantonspolizei mitteilt, erfüllen die Motorfahrzeuge die nötigen technischen Anforderungen, beispielsweise Vorder- und Rücklicht, für den Strassenverkehr nicht und erhielten deswegen keine Zulassung. Es ist erlaubt, die Miniatur-Motorfahrzeuge auf für diesen Zweck vorgesehenen, abgeschlossenen Anlagen zu benutzen. Es sei zudem darauf zu achten, dass der Motorenlärm die Nachbarn nicht stört. Die Polizei erinnert in ihrer Mitteilung auch daran, dass die Miniatur-Motorfahrzeuge kein Spielzeug seien. Für die Folgen von Unfällen – ob gesundheitlich oder Sachschaden – seien die Fahrer selber verantwortlich. hpa
- Leserbrief
- 30.03.2023
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- 30.03.2023
Eine Antwort auf den Leserbrief «Politiker sollten das Gute und Nützliche für alle vertreten», FN vom 11. März …