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Keine Sonderbehandlung

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Der Giffersner FDP-Grossrat Ruedi Vonlanthen hatte dem Staatsrat in einem parlamentarischen Vorstoss Fragen zu einem Vorfall von letztem Sommer gestellt: Ein Wildhüter sollte einen Fuchs in einem besiedelten Gebiet erlegen. Der Schuss ging durch das Tier und eine Holzwand hindurch und traf ein dahinter abgestelltes Fahrzeug. Ruedi Vonlanthen fand es ungerecht, dass Jäger «für die kleinsten Bagatellfälle und kleine Vergehen wie Schwerverbrecher behandelt werden», während das Verfahren gegen den Wildhüter eingestellt worden ist.

Der Staatsrat verweist in seiner Antwort darauf, dass nicht er, sondern die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. «Aufgrund des Rapports des Wildhüters und der vom Amt für Wald, Wild und Fischerei erteilten Informationen erachtete es die Staatsanwaltschaft als nicht notwendig, für diesen Zwischenfall bei der Arbeit eine Untersuchung zu eröffnen», heisst es in der Antwort. Grossrat Vonlanthen hatte auch wissen wollen, warum dieser Vorfall nicht publik gemacht worden war, wie dies bei anderen Verfahren geschehen ist, wo der Name des Angeklagten in der Presse genannt worden war. Auch bei dieser Frage verweist der Staatsrat auf die Staatsanwaltschaft: Diese sei für Mitteilungen über eröffnete Untersuchungen zuständig. «Diese Angelegenheit erfuhr weder von der Staatsanwaltschaft noch vom Amt für Wald, Wild und Fischerei eine besondere Behandlung», hält der Staatsrat fest.

Wie aus der Antwort weiter zu entnehmen ist, hat das zuständige kantonale Amt nach dem Vorfall die Situation analysiert und verschiedene Vorkehrungen getroffen. So wurden unter anderem ballistische Versuche durchgeführt, um zu verhindern, dass ein Projektil ein Tier durchdringt. Auch wurden die verwendeten Waffen angepasst. Zudem seien «die Wildhüter auf den Einsatz ihrer Dienstwaffen und die verwendete Munition aufmerksam gemacht» worden, heisst es in der Antwort auf den Vorstoss. im

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