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Keine Sonderwünsche bei Sozialhilfe

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 2011 ist ein 40-jähriger Mann mit seiner Frau und seinen vier Töchtern nach Freiburg gezogen. Da beide Eltern seit über zwei Jahren arbeitslos sind, bezieht die Familie Sozialhilfe. Wie die Tageszeitung «La Liberté» berichtet, hat der Dienst für Sozialhilfe die Unterstützungsleistungen nun aber eingeschränkt: Dies, weil die türkischstämmige Frau für eine Arbeit nicht auf ihr Kopftuch verzichten wollte. So hatte sie eine Aushilfsarbeit als Putzkraft in ei- ner ausserschulischen Betreuungsstelle angeboten bekommen. Aus Gründen der Neutralität hätte sie jedoch für die Arbeit ihr Kopftuch ablegen müssen. Dies wollte sie nicht.

 Wie stark die Sozialleistungen für die Familie gekürztwurden, wollte Stéphane Blanc,Leiter des städtischen Diensts für Sozialhilfe, auf Anfrage nicht sagen. Er bestätigte jedoch den Bericht der «Liberté». Es sei eine Frage des Prinzips, hatte er sich dort zitieren lassen. Gemäss Gesetz muss eine Person, die Sozialhilfe bezieht, alles versuchen, um eine Arbeit zu finden und so ihre Abhängigkeit von öffentlichen Geldern zu beschränken. Für kaum qualifizierte Personen sei es ohnehin schwierig, eine Stelle zu finden, so Blanc. «Stellen diese zusätzliche Ansprüche, schliessen sie sich de facto selbst aus dem Arbeitsmarkt aus.» In einem ähnlichen Fall hatte das Kantonsgericht dem städtischen Dienst für Sozialhilfe im September 2014 recht gegeben. rb

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