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Keine Steuerbefreiung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: «Saubere Fahrzeuge»

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

In der Frage der Steuerbefreiung der sauberen Fahrzeuge war das Kantonsparlament jedoch gespalten. Mit 46 zu 40 Stimmen (vier Enthaltungen) hat der Grosse Rat eine entsprechende Motion von Denis Boivin (FDP, Freiburg) abgewiesen.

Finanziell hätte sich die Steuerbefreiung nicht so stark ausgewirkt, zumal sie auf fünf Jahre beschränkt worden wäre. Von den rund 190000 Fahrzeugen, die im Kanton Freiburg immatrikuliert sind, hätten vorerst nur 75 Fahrzeuge von einer vollständigen Steuerbefreiung profitieren können. «Das sind 0,039 Prozent», gab Denis Boivin zu bedenken.
Er wollte mit der Steuerbefreiung denn auch eine zeitlich begrenzte Anreizmassnahme schaffen. Er rechnete vor, dass bei einem Fahrzeug, das mit einem Hubraum von 1500 ccm verglichen werden kann, die Steuerersparnis in fünf Jahren bei 1905 Franken liegt. «Für ein sauberes Auto muss heute 2000 bis 3000 Franken mehr hingeblättert werden», gab er zu verstehen. «Bei einer Steuerreduktion von 30 Prozent liegt die Ersparnis bloss bei 572 Franken», begründete er seinen Vorstoss weiter.
Der Staatsrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Er gab zu bedenken, dass eine vollständige Steuerbefreiung dem Prinzip widerspricht, wonach sich alle Fahrzeuge an den Kosten des kantonalen und kommunalen Strassennetzes beteiligen sollten. Andererseits wies er auf Probleme hin, werde die Steuerbefreiung zeitlich beschränkt. «Was würde mit Gebrauchtfahrzeugen geschehen, die älter als fünf Jahre sind und die neu im Kanton immatrikuliert werden? Wäre die Steuerbefreiung noch gültig im Falle eines Halterwechsels innert fünf Jahren?», fragte er sich.

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