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Keine vergoldete Pension für junge Magistraten

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Keine vergoldete Pension für junge Magistraten

Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat ein neues Gesetz über die Gehälter und die berufliche Vorsorge

Staatsräte, die jung und nach einer kurzen Amtszeit der Regierung den Rücken kehren, sollen nicht mit einer lebenslangen Rente belohnt werden. Auch für Oberamtmänner und Kantonsrichter liegen bezüglich Gehälter und Pensionen neue Lösungen auf dem Tisch.

Von ARTHUR ZURKINDEN

«Ein Staatsrat, der aus der Regierung scheidet, ohne eine volle Periode von fünf Jahren im Amt gewesen zu sein, erhält heute nichts», hielt Finanzdirektor Urs Schwaller fest, als er am Mittwoch den Medien den neuen Gesetzesentwurf über die Gehälter und die berufliche Vorsorge für Staatsräte, Oberamtmänner und Kantonsrichter vorstellte. Dennoch gilt die heutige Regelung eher als grosszügig, wenn die Magistratspersonen ihr Amt im relativ jungen Alter verlassen.

Ein Staatsrat, der nach einer Amtsperiode (fünf Jahre) geht oder gehen muss, erhält sein Leben lang eine Rente, die 30 Prozent seines letzten Gehalts entspricht. Für jedes weitere Amtsjahr gesellen sich vier Prozent dazu. Nach dem zehnten Amtsjahr wird seine Pension um weitere zwei Prozent pro Jahr erhöht, um nach 15 Amtsjahren 60 Prozent (Maximum) des letzten Gehalts zu erreichen. Allerdings wird den Magistraten heute die Pension um bis zu 50 Prozent gekürzt, wenn sie nach dem Ausscheiden aus ihren Ämtern ein höheres Einkommen erzielen als vorher.

Austrittsleistungen

Eine völlig neue Regelung wird nun für Staatsräte und Oberamtmänner vorgeschlagen, welche vor dem 45. Altersjahr und nach weniger als zehn Amtsjahren zurücktreten oder die Wiederwahl nicht schaffen:
l Wenn sie nicht auf eine volle Amtsperiode kommen, also weniger als fünf Jahre im Amt waren, so erhalten sie eine einmalige Abfindung. Diese besteht aus einem Jahresgehalt als Austrittsleistung und einer auf ein Jahr beschränkten Rente. Die Austrittsleistung muss einer Vorsorgeeinrichtung einbezahlt werden, wenn die betreffende Person unselbstständig bleibt. Die monatlich ausbezahlte Rente entspricht ebenfalls einem Jahresgehalt. Erzielt aber die Person wieder ein Erwerbseinkommen, so wird diese gekürzt oder gar gestrichen.
l Wer mehr als fünf, aber weniger als zehn Jahre im Amt war und das 45. Altersjahr noch nicht erreicht hat, erhält ebenfalls eine Abfindung in Form einer Austrittsleistung und einer Rente. Statt auf eines haben aber diese Personen Anspruch auf zwei Jahresgehälter als Austrittsleistung, mit denen sie sich in einer Vorsorgeeinrichtung einkaufen können. Die Rente entspricht – wie oben – einem Jahresgehalt.

Kaum Änderungen
für die älteren Magistraten

Wenig ändert sich gemäss Entwurf für die Staatsräte, die nach dem 45. Altersjahr oder nach zehn und mehr Amtsjahren ausscheiden. Nach fünf Amtsjahren beträgt die lebenslange Rente 30 Prozent des letzten Gehalts, nach zehn Jahren 50 Prozent und nach 15 Jahren 60 Prozent (Maximum), was heute einer Rente von 134 500 Franken pro Jahr entspricht. Neu ist, dass Staatsräte bereits nach einem Amtsjahr sechs Prozent, nach zwei Jahren zwölf Prozent usw. ihres Jahresgehalts erhalten. Heute muss eine volle Amtsperiode geleistet werden, bevor der Anspruch auf eine Rente beginnt.

100-prozentige Koordination

Neu ist auch, dass die Rente vollständig gestrichen werden kann, wenn das neue Erwerbseinkommen des alt Staatsrates höher ist als sein früheres Gehalt. Die 100-prozentige Koordination gilt allerdings nur bis zum 65. Altersjahr. Danach kann die Rente maximal um 50 Prozent gekürzt werden.

Die Oberamtmänner ihrerseits haben nach 20 Jahren Anspruch auf eine Rente, die 60 Prozent ihres letzten Gehalts entspricht. Nach fünf Amtsjahren beträgt die lebenslange Rente 25 Prozent des letzten Gehalts, nach zehn Jahren 45 Prozent, nach 15 Jahren 55 Prozent und nach 20 Jahren 60 Prozent (Maximum), was heute einer Rente von 107 000 Franken entspricht.

Neu sollen sich die Staatsräte und Oberamtmänner mit vier Prozent an der Finanzierung ihrer beruflichen Vorsorge beteiligen. Ihre Gehälter werden deswegen auch um vier Prozent erhöht. «Wir haben beschlossen, auf eine Gehaltserhöhung zu verzichten, aber wir wollen auch keine Kürzung vornehmen», kommentierte der Finanzdirektor dieses Vorgehen.

Krankheits-, Invaliditäts-
und Todesfall geregelt

Im Gesetzesentwurf werden ebenfalls die Krankheits-, Invaliditäts- und Todesfälle geregelt. So haben die Magistratspersonen im Krankheitsfall Anspruch auf Lohngarantie während zwei Jahren. So soll laut Schwaller auch vermieden werden, dass ein kranker Staatsrat auf eine Demission verzichtet.

Bei Invalidität erhält ein Staatsrat 134 000 Franken pro Jahr, ein Oberamtmann 107 000 Franken. Bei Todesfall sind es 80 700 resp. 64 200 Franken für den Lebenspartner plus Waisenrenten.

Systemwechsel für Kantonsrichter

Die grössten Auswirkungen wird das neue Gesetz auf die neuen Kantonsrichter haben, welche neu bei der Pensionskasse des Staatspersonals versichert werden sollen. Für die bisherigen Kantonsrichter ändert sich nichts. Sie sind heute einer ähnlichen Regelung wie die Staatsräte unterstellt und haben nach 23 Jahren Anspruch auf eine lebenslange Rente von 60 Prozent (Maximum).

Für die neuen Kantonsrichter schlägt der Staatsrat eine 10-prozentige Gehaltserhöhung vor, da sie mit der Pensionskasse des Staatspersonals schlechter wegkommen. «Wir wollen die Attraktivität des Amtes nicht mindern», begründete Schwaller die Lohnanpassung (vgl. Kasten). Ein neuer Kantonsrichter erhält nach 37,5 Beitragsjahren eine Pension von jährlich 100 800 Franken. Nach 20 Jahren sind es 54 000 Franken.
Der Finanzdirektor machte auch klar, dass sich mit dem neuen Gesetz für die bereits pensionierten Magistraten nichts ändern wird. Sie werden auch weiterhin den bestehenden Bestimmungen unterstellt. Für die amtierenden Staatsräte und Oberamtmänner wird die alte Regelung bis Ende der Legislaturperiode im Jahr 2006 Gültigkeit haben. Nur die neuen und wiedergewählten Staatsräte und Oberamtmänner werden ab 2007 dem neuen Gesetz unterstellt sein.

Staatsrat verdient 215 000 Fr.

Je 214 733 Franken haben die sieben Staatsräte im vergangenen Jahr verdient. Dies geht aus dem Gesetzesentwurf über die Gehälter und Pensionen der Magistratspersonen hervor.

Das Bruttogehalt eines Kantonsrichters betrug im vergangenen Jahr 177 941 Franken. Jenes der Oberamtmänner bewegte sich zwischen 161 000 und 172 000 Franken, je nach Arbeitsaufwand in den Bezirken. Gemäss Finanzdirektor Urs Schwaller werden die Gehälter der Oberamtmänner heute in drei Kategorien eingeteilt, wobei nur die Amtsträger des Saane- und des Vivisbachbezirks besser resp. schlechter honoriert werden.

Gehaltsaufbesserungen
auf später verschoben

Schwaller erinnerte am Mittwoch daran, dass die Gehälter der Staatsräte und Oberamtmänner seit 1992 unverändert geblieben sind, abgesehen vom Teuerungsausgleich. Er war jedoch der Ansicht, dass es nicht angezeigt sei, die Gehälter der Staatsräte nach oben oder unten zu korrigieren. Laut Botschaft drängt sich aber eine Neuevaluierung auf. Sie soll jedoch in einer zweiten Etappe un

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