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«Keine Vetterliwirtschaft»

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«Keine Vetterliwirtschaft»

Bauen ist eine komplexe Kunst und der Kanton hat die Aufgabe hochwertige Architektur zu fördern. Das sagt Kantonsarchitekt Charles-Henri Lang. Er steht voll und ganz hinter der öffentlichen Ausschreibung.

Mit CHARLES-HENRI LANG
sprach IRMGARD LEHMANN

Im Rahmen des Gesetzes über das «Öffentliche Beschaffungswesen» (ÖBW) setzen Sie sich vehement für das offene Verfahren ein (siehe Kasten). Warum?

Weil das offene Verfahren die Realisierung hochwertiger Architektur fördert. Und das Erscheinungsbild des Kantons ist mir ein grosses Anliegen. Was wäre der Kanton ohne die Kathedrale, ohne die intakte Altstadt, ohne die wertvollen historischen Bauten?

Vielleicht kommt man in 100 Jahren nicht nur wegen der Kathedrale, sondern auch wegen einem Stadttheater oder wegen einer Hochschule für Technik und Architektur nach Freiburg.

Ausserdem schliesst das Verfahren jegliche Vetterliwirtschaft aus. Niemand wird diskriminiert, es gibt keinen Vorteil für Steuerzahler und es wird kein Rabatt ausgehandelt.

Daher setze ich mich auch dafür ein, dass die Richtlinien harmonisiert werden, so dass in allen Kantonen der gleiche Massstab angesetzt wird.

Dies führt aber dazu, dass die ansässigen Architekten und Steuerzahler meist das Nachsehen haben. Immerhin zählt der Kanton Freiburg 400 Architekturbüros.

Das ÖBW ist ein Gesetz, das auf einer «Interkantonalen Vereinbarung» beruht. Wir sind dazu verpflichtet, es es anwenden und Grossaufträge öffentlich auszuschreiben.

Theoretisch kann im Kanton Freiburg jeder mitmachen. Die Realität zeigt aber, dass kaum ein Büro aus der Ostschweiz an einem hiesigen Wettbewerb mitmacht. Zu rund 25 Prozent kommen die auswärtigen Projekte aus dem Kanton Bern; von Teams, die Französisch verstehen.

Ausserdem ist es eine Tatsache, dass die Hälfte der 400 Büros noch gar nie einen Wettbewerb mitgemacht hat, da ihre Priorität anderswo liegt. Viele ziehen die Bauführung oder Aufträge in kleinem Rahmen vor.

Haben Sie ein Rezept, um die Chancen der ortsansässigen Architekten zu erhöhen?

Nein, das habe ich nicht. Ich möchte aber betonen, dass es von Vorteil ist, wenn sich Architekten für ein bestimmtes Projekt zusammenschliessen. Denn es braucht ja nicht nur den schöpferischen Gestalter, sondern ebenso den fähigen Bauführer wie auch den gewieften Manager.

Es wird gemunkelt, dass es andere Kantone mit dem ÖBW viel lockerer nehmen als der Kanton Freiburg, so dass die Aufträge in den eigenen Reihen bleiben. Ein typisches Beispiel sei der Kanton Bern. Was sagen Sie dazu?

Da bin ich mir nicht so sicher. Doch damit häufen sich auch die Rekurse. Übrigens ein Mittel, das ich den Freiburger Architekten nur empfehlen kann. Wenn etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, so sollten sie sich wehren.
Öffentliches
Beschaffungswesen

Das ÖBW – Öffentliches Beschaffungswesen – ist seit fünf Jahren in Kraft. Ein Gesetz, das auf in-ternationalem Recht basiert und sich in einer «Interkantonalen Vereinbarung» niedergeschlagen hat.

Das Gesetz verlangt, dass alle Aufträge von Bund, Kanton und Gemeinde, die festgelegte Schwellenwerte überschreiten, öffentlich ausgeschrieben werden müssen (Amtsblatt) .

Das ÖBW kennt vier Verfahrensarten: Beim offenen Verfahren – gilt ab einer Honorarsumme
von 250 000 Franken – kann je-
der mitmachen. Beim selektiven Verfahren wird aufgrund der Eignung eingeladen. Beim Einladungsverfahren – für Aufträge
unter 250 000 Franken – wer-
den mindestens drei Anbieter ausgewählt. Und beim freihän-
digen Verfahren bis 150 000 Franken wird der Auftrag direkt vergeben. il

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