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Keine vier Jahre für Pädophilen

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Keine vier Jahre für Pädophilen

Bezirksgericht Saane reduziert Antrag der Staatsanwaltschaft

Der 37-jährige Mann, der zwischen 2001 und 2004 fünf drei- bis siebenjährige Kinder aus Grossfreiburg sexuell missbraucht hat, muss 45 Monate ins Zuchthaus. Das Gericht hat seine Verantwortlichkeit um 25 Prozent eingeschränkt.

Von CHRISTIAN SCHMUTZ

Die Staatsanwaltschaft beschrieb am Donnerstag den 37-jährigen Angeklagten als «Monster». Dieser bezeichnete sich selbst auch so. In der Nacht nämlich, als eine Mutter aus Freiburg ihr drittes Kind bekommen hatte, hatte er als «Aufpasser» daheim die sechs- und dreijährigen Geschwister sexuell missbraucht. Auf insgesamt fünf Kinder zwischen drei und sieben Jahren gab es massive sexuelle Übergriffe durch den Mann, der schon im Jahr 1993 im Waadtland wegen Pädophilie verurteilt worden war (FN von gestern).

Der zweite Gerichtstag zeigte, dass nicht alle Anwesenden die Taten gleich beurteilten. «Natürlich hat er die Taten begangen», sagte dessen Verteidigerin Geneviève Chapuis Emery. Aber man müsse die Übergriffe im Gesamtzusammenhang sehen. Die Eltern hätten es dem Mann mit ihrem naiven Verhalten einfach gemacht. Ausserdem sei er kein gezielter Manipulator und er habe lange Zeit versucht, der Versuchung zu widerstehen. Die Fälle seien auch im unteren Teil der Skala anzusiedeln, da es sich meist «nur» um Berührungen gehandelt habe. Ihrer Ansicht nach sei die Verantwortlichkeit des Pädophilen um 25 und nicht nur um 10 Prozent eingeschränkt. Diese Spannweite habe der psychiatrische Gutachter eingeräumt. Drei Jahre Gefängnis und eine Therapie seien genug, sagte Chapuis Emery.

Verantwortlichkeit mehr eingeschränkt

Laurent Moschini, Substitut der Staatsanwaltschaft, hatte in seinem Plädoyer viereinhalb Jahre Zuchthaus gefordert, Stefano Fabbro als Verteidiger eines der Mädchen bis zu sechs Jahre. Ausserdem sollte der Angeklagte, langjähriger IV-Bezüger, mehr als 40 000 Franken Genugtuung an vier der Opfer bezahlen, die heute noch unter den Übergriffen leideten.

Die Richter um Präsident Jean-Marc Sallin genehmigten einen Grossteil dieser Zivilforderungen. Ausserdem schickten sie den Angeklagten 45 Monate ins Gefängnis. Sie berücksichtigten dabei eine eingeschränkte Verantwortlichkeit von 25 Prozent. Der Angeklagte hatte bereits im Juni seine Gefängniszeit vorzeitig angetreten und eine Psychotherapie begonnen. Auch nach der Haft wird er auf unbestimmte Zeit psychotherapeutisch betreut werden müssen.

«Er ist ein rückfälliger Gewohnheitsverbrecher», begründete Sallin gestern Nachmittag das Urteil. Er habe um das Risiko gewusst, wenn er mit kleinen Kindern zusammen war und trotzdem habe er den Kontakt gesucht. «Klar kann es schlimmer sein, aber bei Sexualdelikten ist alles schlimmer», sagte Sallin zu den Ausführungen von Verteidigerin Chapuis.

Gemäss Staatsanwalt Moschini war das Urteil relativ mild. Er stellte aber keinen Rekurs vor dem Kantonsgericht in Aussicht.

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