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Keine Vote-in-Party der Jung-FDP

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Mit einer originellen Idee wollte die Jung-FDP morgen Samstag aufwarten. Sie forderte ihre Mitglieder und alle andern Besucher auf, ihre Stimmzettel für die kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen vom 24. September ab 22.30 Uhr in der Discothek «FMRA» in Freiburg abzugeben.Aufmerksam auf diese Art der Stimmabgabe wurde das Wahlbüro der Stadt Freiburg, welches die zuständige Behörde informierte. Das Büro hatte über Radio Fribourg und über die Internet-Website der Jungen Freisinnigen von dieser Absicht Wind bekommen.Wie nun Oberamtmann Nicolas Deiss mitteilt, hat er der Partei das Abgeben des Stimmmaterials in der Discothek verboten. Er verweist dabei auf das Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte. Dieses sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Stimmrecht im Wahllokal, brieflich oder durch die Abgabe des Materials auf dem Gemeindebüro ausüben können. Personen, die an der für die Ausübung des Stimmrechts notwendigen Handlungen verhindert sind, können in Anwesenheit einer Delegation des Wahlbüros daheim stimmen.Wie Nicolas Deiss schreibt, hat diese Idee der Jung-FDP gewiss einen attraktiven und originellen Charakter, sei aber gesetzlich nicht erlaubt. Auch wenn diese Praxis in anderen Kantonen oder im Kanton Freiburg ohne Kenntnis der Behörde vorgekommen sei, ändere daran nichts. az

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